Arbeiten in Estland
Baltische Staaten gewähren Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Gesamtbevölkerung beträgt rund 1,4 Millionen Einwohner. Ein Drittel davon leben in Tallinn. Insgesamt wohnen mehr als 71 Prozent der Bevölkerung in Städten. Weitere wichtige urbane Zentren sind die alte Universitätsstadt Tartu (101.200 Einwohner) und die im äußersten Nord-Osten gelegene Industriestadt Narva (68.500 Einwohner). Etwa 66 Prozent sind Esten, 28 Prozent Russen und 2 Prozent Ukrainer.
Knapp die Hälfte Estlands ist bewaldet und rund 25 Prozent der Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen ist Holz. Darüber hinaus wird in Estland Ölschiefer abgebaut. Eine große Rolle für die estnische Volkswirtschaft spielen ferner die Holzwirtschaft, die Nahrungsmittelverarbeitung, die Textil-, die Maschinenbau- und die Elektronikbranche.
Eine immer größere Bedeutung gewinnt die Informations- und Kommunikationstechnologien. Hier macht sich die Nähe zu den skandinavischen Ländern bemerkbar und bildet für eine gute Basis für Innovationen, auch in traditionellen Sektoren. Eine wichtige Rolle spielt zudem der Transportbereich. Der wichtigste und größte Freihafen befindet sich in Muuga bei Tallinn.
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt
Für alle neuen EU-Länder gilt, dass sich Bundesbürger dort bis zu neunzig Tage (im halben Jahr) ohne Visa aufhalten können. Abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung darf sich ein EU-Bürger ohne ständigen Wohnsitz in Estland zur Arbeitssuche bis zu sechs Monate aufhalten.
Einzige Voraussetzung: Er muss beim Arbeitsamt registriert sein. Für einen längeren Aufenthalt ist prinzipiell eine Genehmigung (elamisload) beim Citizenship and Migration Board zu beantragen. Wer in Estland sein Geld verdienen will, braucht seit dem EU-Beitritt von Estland keine Arbeitserlaubnis mehr.
Es besteht Meldepflicht in Estland, auch für Ausländer. Ab dem 1. August 2006 gilt für EU-Bürger, dass diese innerhalb von drei Monaten ab Einreise zur Anmeldung verpflichtet sind. Außerdem müssen EU-Bürger innerhalb von einem Monat nach der Anmeldung beim Migrationsamt persönlich einen Ausweis (ID-Karte) als Nachweis der Aufenthaltsberechtigung beantragen.
Merkblatt zum Meldesystem in Estland.
Umfangreiche Länderinformationen bietet das deutsche Auswärtige Amt.
Allgemeine Informationen über Estland.
Weitere Informationen:
Deutsche Botschaft in Tallinn:
Toom-Kuninga 11
15048 Tallinn
Tel: 00372 6275 300
Fax: 00372 6275 304
E-Mail: Tallinn@germany.ee
Website: http://www.tallinn.diplo.de/Vertretung/tallinn/de/Startseite.html
Botschaft von Estland in Berlin:
Hildebrandstraße 5
10785 Berlin
Tel: 0049 (0)30 254 606 00
Fax: 0049 (0)30 254 606 01
E-Mail: Embassy.Berlin@mfa.ee
Website: http://www.estemb.de/
Migrationsamt - Citizenship and Migration Board:
Endla 13
15179 Tallinn
Tel: 00372 666 2722
Fax: 00372 666 2721
E-Mail: kma.info@mig.ee
Website: http://www.mig.ee/index.php/mg/eng
Staatliche Arbeitsagentur - Estonian Labour Market Board:
Gonsiori 29
15156 Tallinn
Tel: 00 372 625 7700
Fax: 00 372 625 7702
E-Mail: tta@tta.ee
Website: http://www.tta.ee/index.php?id=67
Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen:
Büro Estland
Suurtüki 4b
10133 Tallinn, Estland
Tel: 00372 6276 940
Fax: 00372 6276 950
E-Mail: info@ahk-balt.org
Website: http://www.ahk-balt.org/
Estnisches Außenministerium:
Island väljak 1
15049 Tallinn
Tel: 00372 6 377 000
E-Mail: vminfo@vm.ee
Website: http://www.vm.ee/eng
Europäisches Berufsberatungszentrum für Estland:
Max-Reger-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: 0361 302 1628
Fax: 0361 302 2902
E-Mail: Erfurt.Europaservice@arbeitsagentur.de

