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Das Steuer-Euroglättungsgesetz

Glatte Euro-Beträge für Steuergesetze und Verordnungen

Mit dem Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge vom 19. Dezember 2000 (BGBl.Teil I S. 1790) wurden die in den einzelnen Steuergesetzen und Verordnungen enthaltenen DM-Signalbeträge (Freibeträge, Pauschbeträge, Tarifvorschriften etc.) mit Wirkung zum 1. Januar 2002 auf den Euro umgestellt. Die Neufestsetzung erfolgte oft zugunsten der Steuerpflichtigen. Beispiele: Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.044 Euro (statt 1.022,58 Euro); Sparer-Freibetrag: 1.550/ 3.100 Euro (statt 1.533,88/3.067,75 Euro), Anhebung der Freigrenze für vom Arbeitgeber gewährte Sachbezüge von 50 DM auf 50 Euro.

Im Rahmen des Steuer-Euroglättungsgesetz rechnete das Bundesfinanzministerium mit Steuermindereinnahmen von rund 358 Millionen DM für die Jahre 2002 bis 2005 zu rechnen. Somit wird eine auch unter Haushaltsgesichtspunkten vertretbare Anpassung des Steuerrechts an den Euro erreicht.

In insgesamt 35 Artikeln wurden in zentralen Steuergesetzen neue Euro-Beträge eingeführt: Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Solidaritätszuschlaggesetz, Gewerbesteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, enthaltenen DM-Beträge eine Glättung. Dies soll zu einer leichteren Orientierung Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Grundsteuergesetz, Abgabenordnung, Kleinbetragsverordnung, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Versicherungsteuergesetz, Vermögensbildungsgesetz.


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Euro-Steuerglättungsgesetz: Die wichtigsten Grenzwerte














































































































































  bisher in DM ab 2002 in Euro
Einkommenssteuer    
Grundfreibetrag 14 100 7 235
Höchststeuersatz 107 600 55 025
Nichtselbständige Arbeit    
Arbeitnehmerpauschbetrag 2 000 1 044
Fahrten zur Arbeit 0,70/0,80 0,36/0,40
Verpflegungmehraufwand 10/20/46 6/12/24
Sachbezugs-Freigrenze 50 50
Geringsfügig Beschäftigte    
Monatsbetrag 630 325
Stundenbetrag 22 12
Sparen    
Sparerfreibetrag 3 000/6 000 1 550/3 100
Werbungskostenpauschale 100 51
Freigr. Spekulationsgewinne 1 000 512
Beteiligungssparen 800 408
Bausparen 936 480
Eigenheimzulage Neubau 5 000 2 556
Eigenheimzulage Altbau 2 500 1 278
Einkommensgrenze, ledig 160 000 81 807
Einkommensgrenze, verh. 320 000 163 614
Kinder    
Kinderfreibetrag 6 912 3 564
Betreuungsfreibetrag 3 024 1 548
Kindergeld, 1.u.2. Kind 270 138
Kindergeld, 3. Kind 300 154
Kindergeld, ab 4. Kind 350 179

 

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