Umrechnung und Rundung: Die Regeln

So wird zwischen den EWU-Währungen und dem Euro umgerechnet

Die mit "sechs signifikanten Stellen" festgelegten Umrechnungskurse müssen bei allen Umrechnungen zwischen dem Euro und den nationalen Währungen verwendet werden. Bei der Umrechnung von D-Mark-Beträgen in Euro bedeutet dies, dass der Umrechnungskurs immer mit seinen fünf Nachkommastellen verwendet werden muss. 1 Euro gleich 1,95583 D-Mark. Die Verwendung eines gerundeten oder gekürzten Umrechnungskurses (zum Beispiel 1,96 oder 2,0) ist nicht zulässig. Auch darf ein vom Umrechnungskurs abgeleiteter Kehrwert (zum Beispiel 1/1,95583=0,51) nicht verwendet werden.

Nach der Umrechnung kann das Ergebnis auf den vollen Cent-Betrag kaufmännisch gerundet werden. Abgerundet wird, wenn die dritte Stelle hinter dem Komma kleiner als 5 ist, aufgerundet, wenn die dritte Stelle auf 5 oder größer als 5 lautet. Diese Regel bezieht sich auf zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge. Zwischensummen können präziser sein: So kann das Ergebnis der Umrechnung mit allen Nachkommastellen verwendet werden. Auch Rundungen auf die dritte oder höhere Stellen nach dem Komma sind zulässig.

Geldbeträge, die von einer nationalen EWU-Währung in eine andere umgerechnet werden, werden zunächst in einen Euro-Geldbetrag umgerechnet. Erst in einem zweiten Schritt wird dieser Euro-Betrag, der auf nicht weniger als drei Dezimalstellen gerundet werden darf, in die andere nationale Währung umgerechnet. Dies bedeutet, das etwa ein auf Französische Francs lautender Geldbetrag zuerst in Euro und dann der auf Euro lautende Geldbetrag in D-Mark umgerechnet wird.

Der Eurokurs: 1 Euro (EUR) entspricht:

  • 40,3399 Belgischen Franken (BEF)
  • 1,95583 Deutschen Mark (DEM)
  • 5,94573 Finnmark (FIM)
  • 6,55957 Französischen Franken (FRF)
  • 340,750 Griechischen Drachmen (GRD)
  • 0,787564 Irischen Pfund (IEP)
  • 1936,27 Italienischen Lire (ITL)
  • 40,3399 Luxemburgischen Franken (LUF)
  • 2,20371 Niederländischen Gulden (NLG)
  • 13,7603 Österreichische Schilling (ATS)
  • 200,482 Portugiesischen Escudos (PTE)
  • 166,386 Spanischen Peseten (ESP)

 





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Euro-Verordnung I (1103-97 vom 17. Juni 1997) - Bestimmte Vorschriften
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Euro-Verordnung II (974-98 vom 3. Mai 1998) über die Einführung des Euro
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