Das Verfahren der Festlegung der Umrechnungskurse

Wie wurden die Umrechnungskurse zwischen den EWU-Währungen und dem Euro errechnet?

Die unwiderruflichen Umrechnungskurse wurden auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Anhörung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union am 31. Dezember 1998 festgelegt. Die Euro-Umrechnungskurse traten am 1. Januar 1999 mit der Ablösung der nationalen Währungen durch den Euro in Kraft.

Die Minister der Mitgliedstaaten, die den Euro als einheitliche Währung einführten, und die Zentralbankpräsidenten dieser Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Währungsinstitut oder später die Europäische Zentralbank hatten bereits am 3. Mai und am 26. September 1998 gemeinsame Kommuniqués über die Ermittlung der unwiderruflichen Umrechnungskurse veröffentlicht.

Die Festlegung der Umrechnungskurse erfolgte in drei Schritten:

Schritt 1: Bestimmung der Wechselkurse zwischen den EU-Währungen und dem US-Dollar

Am 31. Dezember 1998 fand um 11 Uhr (MEZ) eine Telefonkonferenz statt, bei der die einzelnen EU-Zentralbanken – einschließlich jener, deren Währungen nicht im ECU-Währungskorb enthalten waren – den Wechselkurs ihrer Landeswährung zum US-Dollar meldeten.

Die Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro als gemeinsame Währung einführten, waren darauf vorbereitet, gegebenenfalls geeignete Markttechniken einzusetzen, um sicherzustellen, dass die Wechselkurse am Markt zum Zeitpunkt der Telekonferenz am 31. Dezember 1998 mit den bilateralen WKM-Leitkursen, die bereits im Mai 1998 festgelegt wurden, übereinstimmten.

Zunächst wurde der Wechselkurs einer Währung des Euroraums, nämlich der Deutschen Mark zum US-Dollar notiert. Dann wurden die Wechselkurse der anderen Währungen des Euroraums zum US-Dollar ermittelt, indem ihre vorangekündigten bilateralen WKM-Leitkurse gegenüber der Deutschen Mark mit dem DEM/USD-Wechselkurs multipliziert wurden. Die so für die 11 Währungen des Euroraums berechneten Wechselkurse hatten 11 signifikante Stellen, um größtmögliche Genauigkeit in alle weiteren Berechnung einfließen zu lassen. Die folgenden beiden Schritte waren seit der Einrichtung des Währungskorbs im Jahr 1979 Teil des täglichen Verfahrens zur Berechnung der ECU-Kurse.

Schritt 2: Berechnung des Wechselkurses zwischen der offiziellen ECU und dem US-Dollar

Die von den EU-Zentralbanken gemeldeten US-Dollar-Kurse wurden von der belgischen Nationalbank an die Europäische Kommission weitergeleitet, die diese zur Berechnung der Wechselkurse der offiziellen ECU verwendete. Der Wechselkurs der ECU zum Dollar ergab sich aus der Addition der US-Dollar-Gegenwerte der nationalen Währungsbeträge, aus denen sich die ECU zusammensetzte.

Schritt 3: Berechnung der Wechselkurse zwischen der offiziellen ECU und den Währungen, die am Euro-Währungsgebiet teilnehmen

Die Kommission berechnete die offiziellen ECU-Kurse der EU-Währungen durch Multiplikation ihrer jeweiligen Wechselkurse zum US-Dollar mit dem nichtgerundeten ECU-Wechselkurs zum US-Dollar. Die resultierenden ECU-Wechselkurse (Währungseinheiten pro ECU) wurden auf die sechste signifikante Stelle gerundet.

Nach diesem Schema wurden die ECU-Wechselkurse für alle EU-Währungen, nicht nur für die ECU-Korbwährungen berechnet. Für die teilnehmenden Währungen wurden diese Kurse in der Folge als die unwiderruflichen Euro-Umrechnungskurse vorgeschlagen und vom Europäischen Rat angenommen.

Für die nationalen Währungseinheiten der Teilnehmerländer lauten die Umrechnungskurse für 1 Euro:

Der Eurokurs: 1 Euro (EUR) entspricht:

  • 40,3399 Belgischen Franken (BEF)
  • 1,95583 Deutschen Mark (DEM)
  • 5,94573 Finnmark (FIM)
  • 6,55957 Französischen Franken (FRF)
  • 340,750 Griechischen Drachmen (GRD)
  • 0,787564 Irischen Pfund (IEP)
  • 1936,27 Italienischen Lire (ITL)
  • 40,3399 Luxemburgischen Franken (LUF)
  • 2,20371 Niederländischen Gulden (NLG)
  • 13,7603 Österreichische Schilling (ATS)
  • 200,482 Portugiesischen Escudos (PTE)
  • 166,386 Spanischen Peseten (ESP)