Wechselkursprognose vom Mai 1998

Komplexes Verfahren: Von der Wechselkursprognose zur Festlegung der Umtauschrelationen

Bei ihrem Gipfeltreffen am 2. und 3. Mai 1998 haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Brüssel grundlegende Entscheidungen und praktische Maßnahmen für die Einführung des Euro am 1. Januar 1999 getroffen. Neben der Entscheidung über die Teilnehmerländer, die am 1. Januar 1999 den Euro einführen würden, wurden bilaterale Wechselkurse zwischen den Teilnehmerwährungen vorangekündigt.

Die Vorankündigung des Verfahrens zur Bestimmung der Umrechnungskurse für den Euro am 31. Dezember 1998 und die Bestimmung von bilateralen Wechselkurse die zur Berechnung der unwiderruflichen Umrechnungskurse der Teilnehmerwährungen dienen, sollte bereits im Vorfeld der dritten Stufe den Finanzmärkten eine Orientierung zu geben und das Aufkommen von Spekulationen verhindern.

Festgelegt wurde das Verfahren durch eine Absprache zwischen den Ministern der Teilnehmerstaaten, den Zentralbankpräsidenten der EWU-Länder, der Europäischen Kommission und des Europäischen Währungsinstituts. Die Kurse entsprachen den wirtschaftlichen Grunddaten und waren mit der dauerhaften Konvergenz der Wirtschaftsentwicklung der Teilnehmerstaaten vereinbar.

Folgende bilateralen Leitkurse mussten zur Bestimmung der unwiderruflich festen Umrechnungskurse verwendet werden:

 



Vorankündigung der bilateralen Wechselkurse am 2. Mai 1998

 100 DEM100 BEF/LUF100 ESP100 FRF1 IEP1000 ITL100 NLG100 ATS100 PTE100 FIM
Deutschland: DEM          
Belgien/Luxemburg: BEF/LUF2062,55         
Spanien: ESP8507,22412,462        
Frankreich: FRF335,38616,26083,94237       
Irland: IEP40,26761,952320,47333512,0063      
Italien: ITL99000,24799,901163,7229518,32458,56     
Niederlande: NLG112,6745,462851,3244533,59532,798121,13812    
Österreich: ATS703,55234,11088,27006209,77417,47197,10657624,415   
Portugal: PTE10250,5496,984120,4923056,34254,560103,5419097,531456,97  
Finnland: FIM304,00114,73913,5734590,64207,549513,07071269,80643,20942,96571 


Die unwiderruflichen Umrechnungskurse der nationalen Währungen zum Euro, die sich aus den ECU-Kursen ergaben, wurden am 31. Dezember 1998 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten sich die die Kurse zwischen ECU und nationalen Währungen noch ändern. Der Grund hierfür war, dass der ECU-Währungskorb Währungen enthielt, die nicht am 1. Januar 1999 durch den Euro ersetzt wurden und deren Wechselkurse nicht am 3. Mai 1998 fixiert wurden.

Änderten sich die Wechselkurse des Britischen Pfundes, der Dänischen Krone und der Griechischen Drachme, dann änderten sich auch die ECU-Kurse der Währungen der Euro-Teilnehmerländer. Die größten Einwirkungsmöglichkeiten auf die unwiderruflichen Umtauschkurse hatte das Britische Pfund, weil das Gewicht des Britischen Pfund im ECU-Korb mit einem Anteil von über 11 Prozent relativ groß war. Bei einer Aufwertung hätte sich auch der ECU-Kurs der D-Mark erhöht; bei einer Abwertung des Pfundes wäre der ECU-Kurs der deutschen Währung gesunken.