Das Europäische Währungssystem I

Feste aber anpassungsfähige Wechselkurse im EWS I

Das Europäische Währungssystem I (EWS I) war ein System fester, jedoch anpassungsfähiger Wechselkurse zwischen den Währungen bestimmter EU-Mitgliedstaaten. Es wurde inzwischen zum EWS II weiterentwickelt.

Das Europäische Währungssystem I wurde 1979 als Nachfolger des Europäischen Wechselkursverbundes gegründet. Es sollte eine Zone stabiler Währungen schaffen, die von tiefgreifenden Wechselkursschwankungen weitgehend befreit ist. Das Europäische Währungssystem I bestand aus drei Elementen:

- einem Wechselkurs- und Interventionsmechanismus,
- einem umfassenden finanziellen Beistandssystem,
- der Europäischen Währungseinheit (ECU) als Referenzwert und Recheneinheit.

Im Europäischen Währungssystem I durften die vereinbarten Wechselkurse der Teilnehmerstaaten grundsätzlich nur innerhalb einer „Bandbreite“ von 2,25 Prozent nach oben oder unten schwanken.

Im August 1993 wurden die Bandbreiten auf 15 Prozent nach oben und unten erhöht. Geriet eine Währung unter Druck und näherte sich ihr Wechselkurs der Grenze der Bandbreite, intervenierten die beteiligten Notenbanken: Sie kauften die schwache Währung und verkauften die starke, um den Kurs zu stützen. Man nannte diesen Teil der Vereinbarungen des EWS I den Wechselkurs- und Interventionsmechanismus.


ECU

Als rechnerische Bezugsgröße des Europäischen Währungssystems I wurde am 1. Januar 1979 die ECU (European Currency Unit) eingeführt. Bis zum Start der Währungsunion diente sie als:

- Bezugsgröße im Wechselkursmechanismus,
- Rechengröße bei Finanzoperationen,
- Zahlungsmittel und Reserveinstrument der EWS-Zentralbanken untereinander.

Darüber hinaus wurde sie als Recheneinheit im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken verwendet. Auch die privaten Geld- und Kapitalmärkte machten zur Vergabe von Anleihen und zur Abwicklung von Bankgeschäften Gebrauch von der ECU. International operierende Unternehmen nutzen sie zu internen Verrechnungszwecken.

Die ECU war keine eigenständige Währung, sondern ein „Währungskorb“: In einem bestimmten Verhältnis wurden Anteile aller beteiligten Währungen in diesen Währungskorb eingebracht.

Der Wert der ECU in der jeweiligen nationalen Währung ergab sich aus dem Wert der beteiligten Währungsanteile in dieser Währung. Eine ECU war die Summe aus:

0,6242 Deutschen Mark
1,332 Französischen Franc
0,08784 Britischen Pfund
151,8 Italienischen Lira
0,2198 Holländischen Gulden
6,885 Spanischen Peseten
3,301 Belgischen Franc
0,1976 Dänischen Kronen
0,008552 Irischen Pfund
1,393 Portugies. Escudos
1,44 Griech. Drachmen
0,13 Luxemburger Franc

Die ECU-Geldpolitik wurde nicht von einer, sondern von allen beteiligten Notenbanken bestimmt: Die ECU war keine Währung im klassischen Sinne. Die ECU wurde mit dem Beginn der dritten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 im Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt.