Europarechtlicher Rahmen der Euro-Einführung

Am 1. November 1993 ist der in Maastricht geschlossene Vertrag über die Europäische Union in Kraft getreten, der der Europäischen Gemeinschaft den Weg in die Wirtschafts- und Währungsunion geebnet hat. Die rechtlichen Grundlagen zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Einführung des Euro bilden die Artikel 102a bis 109m des Vertrags über die Europäische Union (im Vertrag von Amsterdam nunmehr Artikel 98 bis 124).

Der europäische Gesetzgeber hat von seiner im EU-Vertrag festgeschriebenen Rechtsetzungskompetenz durch Verordnungen Gebrauch gemacht. Da EU-Verordnungen in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sind, konnte so sichergestellt werden, dass der Übergang zur neuen Währung in ganz Euroland nach einheitlichen Grundsätzen vollzogen wird.

- Die "Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro" (Euro-Verordnung I) ist am 20. Juni 1997 in Kraft getreten. Diese Verordnung gewährleistet die Kontinuität der Verträge und enthält die Regeln zur Umrechnung und Rundung.

- Die "Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro" (Euro-Verordnung II) ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Wesentliche Punkte der Verordnung sind währungs- und umstellungsrechtlicher Art. Hierbei geht es um die Ausgestaltung der Übergangszeit und die Ersetzung der nationalen Währungen durch den Euro.

- In der "Verordnung (EG) Nr. 2866/98 des Rates vom 31. Dezember 1998 über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen" (Euro-Verordnung III), sind die offiziellen Umrechnungskurse festgelegt. Am 19. Juni 2000 wurde in diese Verordnung auch der Umrechnungskurs der griechischen Drachme aufgenommen. Die so veränderte Verordnung ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten.


- Die "Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelung und technischen Merkmale der für den Euro-Umlauf bestimmten Euro-Münzen". Die Münz-Verordnung legt die technischen Merkmale der neuen Euro-Münzen fest. In der Verordnung (EG) Nr. 423/1999 des Rates vom 22. Februar 1999 wurde eine Veränderung der Münzverordnung vorgenommen, die die technischen Feinheiten der 10 und 50-Cent Münze regelt.