Ein- und Zwei-Cent-Münzen verschwinden aus niederländischen Kassen

Münzen bleiben aber gesetzliches Zahlungsmittel

In den Niederlanden hat der Abschied von den Ein- und Zweicent-Münzen begonnen. Supermärkte runden an den Kassen den Endbetrag auf beziehungsweise ab. Seit 1. September 2004 gilt dies landesweit: Einzelhändler dürfeb die Endbeträge an den Kassen auf fünf Eurocent auf- oder abrunden. Die neue Regel ist eine Empfehlung eines Beratungsgremiums aus Vertretern der niederländischen Zentralbank, des Einzelhandels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Tankstellen, Banken und Verbraucherverbände.

Zuvor war ein Modellversuch in der Kleinstadt Woerden bei Utrecht zum 1. Juli 2004 erfolgreich abgeschlossen worden. Dort hatten 83 Prozent der Konsumenten positiv auf das Runden der Endbeträge an den Kassen reagiert. Der Verband der Einzelhändler erhofft sich von der neuen Regelung jährlich Kosteneinsparungen von rund 30 Millionen Euro.

Nach der neuen Regel bezahlen Kunden an der Kasse bei einem Endbetrag von beispielsweise 19,98 Euro 20 Euro und bei 19,92 Euro 19,90 Euro. Das gilt allerdings nur bei Barzahlung. Bei Bezahlung mit der Karte, wird weiterhin auf den Cent genau abgerechnet. Einzelhändler sind verpflichtet, ihre Kunden etwa mit Aufklebern an den Kassen über die Rundungsregel zu informieren.

Der Eurocent bleibt in den Niederlanden allerdings weiterhin gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel. Kunden werden aber immer seltener die Ein- und Zwei-Cent-Stücke als Wechselgeld zurückbekommen. Einzelhandel und Banken hoffen, dass auf diese Weise die kleinen Münzen langsam aus dem Zahlungsverkehr verschwinden. Sollten nach Einführung der Regel weniger Münzen nötig sein, erwägt das Finanzministerium die Produktion der kleinen Münzen zu verringern oder sogar einzustellen. Übrigens galt die Auf- und Abrundungsregel schon vor der Einführung des Euro. Die kleinen Cent-Münzen gab es in den letzten Jahren der alten Gulden-Ära nicht mehr.

Ein- und Zwei-Cent-Münzen bleiben gesetzliches Zahlungsmittel
Auch bei gerundeten Preisen müssen Händler weiterhin Münzen im Wert von ein und zwei Cent akzeptieren. «Die Ein-und Zwei-Cent-Münzen bleiben legales Zahlungsmittel», erklärte ein Sprecher der EU-Kommission zur niederländischen Entscheidung. Der Kommissionssprecher reagierte damit auf die deutsche Debatte um einen möglichen Verzicht auf die kleinsten Euro-Münzen nach finnischem und niederländischem Vorbild.

Zwar könnten sich die Wirtschaftspartner auf ein Ab- oder Aufrunden der Preise auf den nächsten Fünf-Cent-Betrag einigen, die Einzelhändler dürften die kleineren Münzen deshalb aber nicht zurückweisen. «Auch in Finnland kann jeder weiterhin mit Ein- und Zwei-Cent-Stücken bezahlen», sagte Thomas. Er wies zugleich darauf hin, dass einige Länder vor der Umstellung auf die europäische Gemeinschaftswährung Anfang 2002 Münzen mit einem noch kleineren Nennwert als ein Cent besaßen. So war ein deutscher Pfennig rund 0,5 Eurocent wert.