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Hunde nach Schweden

Bisherige Einfuhranforderungen seit Juli 2004 aufgehoben

Seit dem 3. Juli 2004 gelten neue Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden. Durch die neue Verordnung des Europäschen Parlamentes und des Europäischen Rates werden die Anforderungen an die Tiergesundheit beim grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren innerhalb der EU und in die EU geregelt. Die meisten der heutigen Regeln bleiben jedoch unverändert gültig. Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab dem 3. Juli 2004:

Folglich werden die folgenden Einfuhranforderungen aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, auch weiterhin alle Tiere gegen Leptospirose und Hundestaupe impfen zu lassen.

Weitere Informationen

Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft
Jordbruksverket
S-551 82 Jönköping
Tel.: 0046 36 15 50 00
Fax: 0046 36 19 05 46
E-Mail: jordbruksverket@sjv.se
http://www.sjv.se