Versicherungsschutz im Ausland

Mit einer in Deutschland abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung werden grundsätzlich Schäden überall in der Welt gedeckt.

Ich habe vor einigen Jahren eine Hausrats- und Haftpflichtversicherung für mich und meine Familie abgeschlossen. Meine Tochter möchte nun für ein Jahr nach Großbritannien gehen, um dort zu studieren. Ist sie dort auch automatisch haftpflichtversichert? Gilt die Hausratsversicherung auch in Großbritannien?

Gleichgültig ob innerhalb der Europäischen Union oder in einem anderen Land - durch private Haftpflichtversicherungen, die in Deutschland abgeschlossen wurden, werden grundsätzlich Schäden überall in der Welt gedeckt. Voraussetzung ist: Der Versicherte darf sich nur vorübergehend in einem anderen Land aufhalten. Wer seinen Urlaub oder einen Teil seiner Ausbildung im Ausland verbringt und dort einen Schaden verantworten muß, steht unter dem Schutz seiner Haftpflichtversicherung. Sie haftet dann unter den gleichen Bedingungen und mit den gleichen Deckungssummen wie bei einem Schadenfall in Deutschland.

Wenn dagegen ein Versicherter in ein anderes Land umzieht, ohne konkrete Rückkehrpläne zu haben, erlischt in der Regel der deutsche Versicherungsschutz. Will er nicht versicherungslos dastehen, muß der Betreffende in seinem neuen Wohnland eine neue Versicherung abschließen. Da Ihre Tochter aber nur für ein Studienjahr ins Ausland geht, wird sie der Versicherung auch glaubhaft machen können, daß sie nach Hause zurückkehren möchte - ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen. Sollte Ihre Tochter beschließen, den Auslandsaufenthalt zu verlängern, bieten die meisten Versicherungen einen besonderen Tarif an, der einen Versicherungsschutz bis zu fünf Jahren im Ausland gewähren kann.

Die Begründung für die Beschränkung der Haftung: Die Versicherungsunternehmen möchten, daß der "Schadenfall im Ausland" eine Ausnahme bleibt. Die Schadenüberprüfung und -regulierung im Ausland sind nämlich oft sehr schwierig. So fällt es noch relativ leicht, die Kosten eines zerstörten Kühlschrankes in Frankreich zu schätzen. Die Festlegung der Schadenswerte bei einem Wohnungsbrand in Kolumbien ist dagegen für eine deutsche Versicherung eine fast unlösbare Aufgabe.

Anders als die Haftpflicht- kann Ihre Tochter die Hausratsversicherung nicht nach Großbritannien mitnehmen - selbst wenn sie sich nur vorübergehend in London aufhält. Eine Hausratversicherung deckt die Schäden am Hausrat eines bestimmten Hauses oder einer Wohnung ab. Sie gilt nur solange, wie man auch in der versicherten "Objekt" lebt. Wer umzieht, muß in aller Regel einen neuen Vertrag abschließen. Denn mit dem Umzug kann sich die Risikoeinschätzung der Versicherungsunternehmen erheblich ändern. So ist die Gefahr von Einbruch, Raub oder Vandalismus in den Suburbs von London sicher größer als in einem beschaulichen Dorf in Niedersachsen. Wenn Ihre Tochter also auch in Großbritannien gegen Schäden am Hausrat versichert sein möchte, sollte Sie dort eine Versicherung abschließen.

Wichtig ist in jedem Fall: Vor der Abreise Ihrer Tochter sollten Sie Ihre Versicherungspolicen noch einmal genau überprüfen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen tatsächlich übernommen würden, wenn Ihre Tochter in London irgendwelche Schäden verursachte.

Bundesverband der Verbraucherzentralen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66
Besuchereingang:
Kochstraße 22
10969 Berlin
Tel.: 030 25 800 0
http://www.vzbv.de/go/

Das Versicherungsvertragsgesetz
http://dejure.org/gesetze/VVG