Verbot von gentechnisch veränderten Lebensmitteln?

Es gibt zumindest strenge Sicherheitsüberprüfungen und eine Kennzeichnungspflicht

Ich bin eigentlich ein Gegner von Genmanipulationen. Warum hat die EU überhaupt gentechnisch veränderte Lebensmittel zugelassen?

Mais-, Soja- oder Rapsöl, Glukosesirup aus Maisstärke, Lecithin aus Sojaöl, Maiskleber und Riboflavin (Vitamin B2) - die Liste von Produkten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wird immer länger. Am 07. November 2003 ist nun in allen EU-Ländern eine neue Verordnung in Kraft getreten, mit der Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln einheitlich und in gesetzlich verbindlicher Form geregelt werden.

Geltungsbereich der Verordnung
Unter die Verordnung fallen Lebensmittel. Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen,

  • die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind (Beispiel:Tomate) oder solche enthalten (Beispiel: Joghurt mit gv-Milchsäurebakterien),
  • die aus GVOs stammen oder daraus hergestellt sind, unabhängig davon, ob der jeweilige GVO noch im Lebensmittel nachweisbar ist; (Beispiele: Tomatenketchup, Maisstärke, Sojaöl, Sojalecithin oder Zucker aus gentechnisch veränderten Pflanzen).

Nicht durch die Verordnung abgedeckt sind Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe, die nicht aus, sondern mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Dazu zählen etwa Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermitteln erhalten haben und Zusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert werden. Ausgeklammert bleiben auch technische Hilfsstoffe, wie die meisten Enzyme, die nicht den Lebensmitteln zugerechnet werden. Hingegen gelten für Futtermittel und Futtermittelzusätze im Kern die gleichen Bestimmungen wie für Lebensmittel.

Zulassungsverfahren
Anders als "normale" Lebensmittel müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel erst ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Zugelassen werden sie nur, wenn sie keine nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Tier oder die Umwelt haben, und
wenn sie den Verbraucher nicht irreführen. Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden dann als gesundheitlich unbedenklich angesehen, wenn sie genau so sicher sind wie vergleichbare konventionelle Produkte. Für alle Lebens- und Futtermittel, die unter die Verordnung, fallen gibt es ein einheitliches, EU-weites Zulassungsverfahren. Alle Zulassungen sind auf zehn Jahre begrenzt, eine Verlängerung ist möglich. GVO-Lebensmittel, die nach der bis 2003 für sie geltenden Novel Food-Verordnung zugelassen wurden, werden einer erneuten Sicherheitsbewertung unterzogen.

Lebensmittel und Zutaten mit geringfügigen, unbeabsichtigten GVO-Beimischungen sind von den Zulassungs- und Kennzeichnungsbestimmungen ausgenommen, wenn ihr Anteil an der jeweiligen Menge der Zutat nicht mehr als 0,9 Prozent beträgt und der jeweilige Hersteller darlegen kann, dass es sich um zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen handelt oder wenn es sich bei den Beimischungen um solche GVOs handelt, die in der EU bereits zugelassen sind. Für GVO-Pflanzen, die in der EU noch nicht zugelassen sind, jedoch von den wissenschaftlichen Gremien als sicher eingestuft wurden, sinkt der Schwellenwert auf 0,5%. Diese Regelung ist auf drei Jahre befristet. Danach sind für nicht zugelassene GVOs keine Beimischungen erlaubt.

Kennzeichnung
Die neue Verordnung weitet die Kennzeichnung aus - auch auf alle Lebensmittel und Zutaten, die gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden – unabhängig davon, ob diese im Lebensmittel nachweisbar sind oder nicht. Eine nachweisunabhängige Kennzeichnung setzt voraus, dass Informationen über die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen über die gesamte Verarbeitungskette weitergegeben werden. Die EU-Verordnungen verpflichtet die Lebensmittelwirtschaft, geeignete "Rückverfolgbarkeitssysteme" aufzubauen. Anhand von Unterlagen, die ein Lebensmittelunternehmen über die zugekauften Rohstoffe führen muss, soll künftig überprüft werden können, ob sie ganz oder teilweise aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen und damit kennzeichnungspflichtig sind. In Deutschland wird die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen von der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Dafür sind die Bundesländer zuständig.

Es ist verständlich, dass für Sie als Kritiker diese Regelungen immer noch bedenklich erscheinen. Aber angesichts eines weltweiten wesentlich bedenklicheren Einsatz von gentechnisch veränderten Lebensmitteln erschien es sinnvoll, eine beschränkte Zulassung nach eindeutigen Kriterien und festgeschriebener Kontrolle zu ermöglichen. Zudem verschärfen diese neuen Verordnungen die bereits existierende Gesetzgebung.