Lebensmittelsicherheit

Von Binnenmarkt bis öffentliche Gesundheit

Die Europäische Union hat die Lebensmittelsicherheit als eine der großen Prioritäten auf die politische Tagesordnung Europas gesetzt. Die Lebensmittelsicherheit behauptet sich heute als ein Querschnittsziel, das in mehrere Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft zu integrieren ist: Die gemeinsame Agrarpolitik und ihr Schwerpunkt „Ländliche Entwicklung", Umwelt, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz und Vollendung des Binnenmarkts.

Die durch das Grünbuch über die allgemeinen Grundsätze der Lebensmittelsicherheit ausgelöste öffentliche Diskussion führt im Januar 2000 zur Veröffentlichung des Weißbuches, das ein wichtiger Meilenstein bei der Verabschiedung eines neuen Lebensmittelrechts ist. Die Kommission verkündet in diesem Text die Schaffung eines Rechtsrahmens für die gesamte Nahrungskette - vom Erzeuger zum Verbraucher - „entsprechend einer globalen und integrierten Strategie. Hiernach betrifft die Lebensmittelsicherheit auch: Ernährung und Tiergesundheit, Schutz und Wohlergehen von Tieren, Veterinärkontrollen, tierseuchenrechtliche Maßnahmen, Pflanzen- und Gesundheitskontrollen, Herstellung und Hygiene von Nahrungsmitteln. Das Weißbuch fordert ferner einen ständigen Dialog mit den Verbrauchern mit dem Ziel der Information, Aufklärung und Anhörung.

Die im Februar 2002 verabschiedete Gründungsverordnung und das neue Lebensmittelrecht legen fünf allgemeine Grundsätze fest:

  • Bestätigung des integrierten Charakters der Nahrungskette;
  • Risikoanalyse als wesentliche Grundlage für diese Politik;
  • Haftung der Lebensmittelunternehmer;
  • Einführung der Rückverfolgbarkeit von Produkten über die gesamte Nahrungskette;
  • Anspruch der Bürger auf klare und präzise Information.

Mit der Verordnung wird ferner die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) eingesetzt, deren wichtigsten Aufgaben unabhängige wissenschaftliche Stellungnahmen in Fragen der Lebensmittelsicherheit, Erfassung und Analyse von Daten über sämtliche potenziell auftretenden Risiken und permanenter Dialog mit der Öffentlichkeit sind.

Weitere Informationen zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS)