Der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuß

Beschwerde einreichen beim Europäischen Parlament

Ich bin schwerbehindert, kann aber trotz meiner Behinderungen noch sehr viel unternehmen. So bin ich oft unterwegs auf Reisen durch ganz Europa. Gerade in Frankreich passiert es mir andauernd, dass mir Vergünstigungen verwehrt werden, die andere Franzosen mit ihrem Schwerbehindertenausweis bekommen. Ich habe mich beim "Ombudsmann" des Europäischne Parlamentes beschwert. Dort hieß es, man sei leider nicht zuständig. Wozu hat das Parlament einen Bürgerbeauftragten, wenn er dem Bürger nicht helfen kann.

Der Ombudsmann oder Bürgerbeauftragte des Europäischen Parlaments ist kein "Mann für alle Fälle". Seine Aufgabe ist eng begrenzt. Nur in den Fällen, welche die europäischen Behörden betreffen und sich auf "Mißstände" bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen der EU beziehen, kann er aktiv werden.

Der Bürgerbeauftragte des Europäischen Parlaments
Als die Europäische Union 1992 das Amt des Ombudsmanns des Europäischen Parlaments schuf, orientierte sie sich am schwedischen Vorbild. Dort schützen die Ombudsmänner die Rechte des einzelnen Bürgers beim Umgang mit den Behörden. Wer glaubt, er sei durch eine Behörde in seinen Rechten verletzt worden, kann eine Klage beim "Justizombudsmann-Amt" einreichen. Die Justizombudsmänner kontrollieren alle staatlichen und kommunalen Behörden sowie - mit wenigen Ausnahmen - Personen in öffentlichen Ämtern. Daneben gibt es Ombudsmänner in vielen anderen Bereichen: den Verbraucherombudsmann, den Ombudsmann gegen ethnische Diskriminierung oder den Gleichberechtigungsombudsmann.
Viele Staaten haben sich den schwedischen Ombudsmann zum Vorbild gemacht (eine Liste der nationalen und regionalen Ombudsmänner zum Herunterladen finden sie unten auf dieser Seite).
Durch die Übernahme dieses Modells wollte die Europäische Union ihren Willen zu mehr Bürgernähe verdeutlichen. Auch der Ombudsmann des Europäischen Parlaments soll dem EU-Bürger helfen, seine Rechte durchzusetzen. Anders als seine schwedischen Kollegen ist er aber kein "Mann für alle Fälle". Sein Aufgabe ist eng begrenzt.
Der Bürgerbeauftragte des Europäischen Parlaments kümmert sich nur um Beschwerden, die die europäischen Behörden betreffen. In allen anderen Fällen darf er gar nicht eingreifen. Beschwerden über die Tätigkeit nationaler oder kommunaler Verwaltungen kann er nicht überprüfen - selbst dann nicht, wenn sie sich auf die Anwendung von EU-Recht beziehen.
Eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten muß sich auf "Mißstände" bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen der EU beziehen. So kann der Bürgerbeauftragte des EP tätig werden, wenn ein Bürger sich darüber beschwert, daß er die Anwesenheitsliste des Europäischen Parlaments nicht einsehen darf. Auch ein Bewerber auf eine Stelle bei der Europäischen Kommission, der sich im Auswahlverfahren benachteiligt fühlt, darf auf die Hilfe des Bürgerbeauftragten hoffen. Derartige Fälle sind allerdings nicht sehr zahlreich. Im Zeitraum zwischen dem 01.01.2000 und dem 30.09.2003 wurden 7668 Fälle behandelt. Ca. 30% dieser Fälle fielen in das Mandat des Europäischen Bürgerbeauftragten, die Mehrzahl musste als unzulässig abgewiesen werden.

Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Für Fälle wie Ihren gibt es andere Wege, von denen einer auch über das Europäische Parlament führt: Sie können eine Beschwerde an den Petitionsausschuss des EP richten. Mit einer solchen Eingabe kann man sowohl Angelegenheiten von allgemeinem Interesse als auch Einzelanliegen vorbringen. Ob europäische oder nationale Behörden betroffen sind, spielt hierbei keine Rolle. Wichtig ist nur: Die Petition muß in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen. Auch Ihre Beschwerde über die Ungleichbehandlung von Schwerbehinderten könnte vom Petitionsausschuss untersucht werden. Ob dieser allerdings im vorliegenden Fall einen Verstoß gegen das EU-Recht sehen wird, ist völlig offen.
Das Europäische Parlament selbst kann natürlich nicht Recht sprechen. Sollte es aber zu der Ansicht gelangen, daß der französische Staat gegen EU-Recht verstößt, könnte es die Petition an die Europäische Kommission weiterleiten. Die wiederum wird, wenn sie zur gleichen Auffassung gelangt, ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten. Sollte es jemals soweit kommen, müßten Sie sich auch dann mit viel Geduld wappnen: Ein solches Verfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen.
Sicher bietet dieser komplizierte Weg keine schnelle Lösung für Ihr Problem. Dennoch: mit einer Petition können Sie die Aufmerksamkeit auf Ihr Anliegen lenken. Manchmal führt gerade die öffentliche Diskussion zu einer politischen Lösung des Problems.

Der Europäische Bürgerbeauftragte
1 Avenue du Président Robert Schuman
CS 30403
67001 Strasbourg Cedex
Tel.: 0033 (0) 3 88 17 23 13
Fax: 0033 (0) 3 88 17 90 62
E-mail: euro-ombudsman@europarl.eu.int
http://www.ombudsman.europa.eu/start.faces

Europäisches Ombudsmann-Institut
http://euomb.euro-ombudsman.eu.int/national/home/de/default.htm

Einreichen einer Petition auf elektronischem Wege

Einreichen einer Petition auf schriftlichem Wege
Der Präsident des Europäischen Parlaments
Rue Wiertz
1047 BRÜSSEL





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Liste der nationalen und regionalen Ombudsmänner
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