Auf einen Blick: Krankenversicherung im EU-Ausland
Alle Leistungen, die im Krankenversicherungssystem des Gastlandes vorgesehen sind
Arbeitnehmer sind in dem EU-Land gesetzlich krankenversichert, in dem sie leben und arbeiten. Sie erhalten alle Leistungen, die im dortigen Krankenversicherungssystem vorgesehen sind. Diese sind nicht unbedingt identisch mit den deutschen Krankenversicherungsleistungen. Vor einem Umzug in ein anderes EU-Land sollte man sich deshalb sorgfältig über die angebotenen Leistungen informieren.
Bleibt die Familie eines Arbeitnehmers in Deutschland, so muß dieser bei der ausländischen Krankenkasse, bei der er versichert ist, das Krankenscheinformular "E 109" beantragen. Mit diesem Formular erhalten seine Familienangehörigen im Krankheitsfall alle in Deutschland vorgesehenen Leistungen. Wer in einem anderen EU-Land lebt und nach Deutschland zu Besuch fährt, braucht lediglich die europäische Krankenversicherungskarte. Damit kann er dann die Leistungen erhalten, die im Krankheitsfall sofort erforderlich sind.
Für Rentner, die in Deutschland krankenversichert sind und ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, gilt entsprechendes. Auch sie erhalten die Leistungen, die im System ihres neuen Wohnsitzlandes vorgesehen sind. Für sie ist es von besonderer Bedeutung, sich vorher über diese Leistungen genau zu informieren. Sollten im Gastland bestimmte Leistungen nicht vorgesehen sein, kann es unter Umständen ratsam sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Wer als Tourist ins Ausland fährt und dort erkrankt, hat Anspruch auf die sofort erforderlichen Leistungen. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung genügt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die seit 2006 in allen EU-Mitgliedstaaten den Auslandskrankenschein ersetzt.
Weitere Informationen
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
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53177 Bonn
Tel.: 02 28/9 53 00
Fax: 02 28/9 53 06 00
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Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
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50946 Köln
Tel.: 0221 37662 - 0
Fax: 0221 37662 - 10
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