Rente in Europa
Grenzüberschreitende Rentenzahlungen, Rentenberechnung nach Arbeit im Ausland
- Auf einen Blick: Aufenthaltsrecht für Renter Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis für Rentnerinnen und Rentner in einem anderem EU-Mitlgliedsland
- Auf einen Blick: Beitragsjahre gehen nicht verloren Vorsicht: Probleme beim Renteneintrittsalter
- Aufenthaltsrecht für Rentner Seit 1992 haben auch Rentnern ein echtes europäisches Aufenthaltsrecht
- Rentenansprüche für Beamte - Beispiel Großbritannien Kein Rentenanspruch bei weniger als 12 Monaten Versicherungszeit
- Rente, Kranken- und Pflegeversicherung. Beispiel Belgien Rentner können ihren Wohnsitz in der gesamten EU frei wählen können
- Probleme für Wanderarbeitnehmer beim Renteneintritt Jeder Mitgliedstaat berechnet die Rente nach den bei ihm gültigen Regeln
- Renteneintrittsalter in Österreich Wer Rentenansprüche hat, der sollte sie auch geltend machen
- Unterschiedliches Alter beim Renteneintritt in Deutschland und Österreich
- Belgische Frührente in Deutschland
- Anrechnung "ausländischer" Erziehungszeiten auf die Rente
- Anrechnung der Studienzeiten in Frankreich auf die Rente Ausbildungszeiten können als Pflichtbeitragszeiten in die Rentenberechnung mit einbezogen werden
- Fremdrente wird nur in Deutschland ausgezahlt Die Fremdrente wird grundsätzlich nur an Deutsche gezahlt, die in der Bundesrepublik wohnen
- Anerkennung der Invalidenrente in Dänemark Der dänische Rentenversicherungsträger entscheidet nach eigenen Kriterien
- Rentenansprüche nach der Scheidung in Irland Allein irische Rentenversicherungsvorschriften entscheiden
- Rente und Krankenversicherung in Polen
nützliche Links:
Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur Rente im Ausland
Weitere Informationen:
Deutsche Rentenverischerung Bund
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Eingang: Fehrbelliner Platz 5
10709 Berlin
Servicetelefon: 0800 10 00 480 70 (Kostenfrei in ganz Deutschland)
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Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und Ihre aktuelle Adresse an.
Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
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