E-Formular 112

Krankenbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Der Vordruck E 112 richtet sich an Versicherte und Familienangehörige, die sich in ein anderes als das für ihre Versicherung zuständige Land begeben, um dort zu wohnen oder um dort eine ihrem Krankheitszustand angemessene Behandlung zu erhalten.

Damit die Kosten vom zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen werden, muss sich der Betreffende an seine zuständige Krankenkasse wenden und dort die Bescheinigung E 112 einholen.

Möchte sich der Betreffende kurzfristig in ein anderes Land begeben, um dort eine besondere Behandlung in Anspruch zu nehmen, braucht er vorher die Genehmigung der zuständigen Kasse. Liegt diese vor, werden die Kosten der stationären oder ambulanten Versorgung übernommen. Steht die Behandlung in dem Land, in dem man versichert ist, jedoch nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist der Krankenversicherungsträger verpflichtet die Genehmigung für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat zu erteilen.

Der Betreffende muss die Bescheinigung E 112 unverzüglich dem Träger der Krankenversicherung des Ortes , in den er sich begibt, vorlegen. In Malta wäre dies zum Beispiel die Stelle des National Health Service.

 





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