"Arzt im Praktikum" für polnische Staatsbürgerin

Das AIP in Deutschland wird wahrscheinlich abgeschafft

Meine polnische Freundin wird im Sommer 2005 ihr Medizinstudium in Poznan beenden und möchte dann die praktische Ausbildung als "Arzt im Praktikum" an einem Krankenhaus in Deutschland absolvieren. Welcher polnische Abschluss ist für die Zulassung erforderlich, welche sprachliche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Wie wirken sich die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Mediziner aus?

Zur Zeit gibt es in Deutschland eine Debatte über die Abschaffung der praktischen Ausbildung "Arzt im Praktikum". Eine erste Lesung des Gesetzesentwurfs hat bereits stattgefunden und ist parteiübergreifend auf Zustimmung gestoßen. Auch die Interessenverbände der Ärzte unterstützen die Abschaffung, so dass der anvisierte Termin 1.10. 2004 für das Ende des AIPs wahrscheinlich erscheint.

Wenn Ihre Freundin also im Sommer 2005 das Studium beenden wird, gibt es dieses Ausbildungsmodell nicht mehr. Stattdessen ist vorgesehen, das nach dem Abschluss direkt der Start in den Beruf als Assistenzarzt erfolgt. Das wäre dann eine Stelle als regulärer Arbeitnehmer und würde in der Tat unter die Beschränkungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit fallen - falls die Durchführungsgesetze nicht Ausnahmen vorsehen.

Vor allem auf Drängen von Österreich und Deutschland wurden bei den Verhandlungen zum Beitritt der zehn neuen Staaten Übergangsfristen für das Recht ausgehandelt, in den Mitgliedstaaten der EU einer unselbständigen Tätigkeit nachzugehen. Hier gilt das so genannte "2 plus 3 plus 2 Modell", das Folgendes besagt:

- Phase 1: Im Rahmen einer zweijährigen Übergangsfrist können die Mitgliedstaaten von der Einschränkung des Rechts auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen. Die nationalen Regelungen bleiben in Kraft.

- Phase 2: Sollte ein Mitgliedstaat weiterhin die nächsten drei Jahre an den nationalen Maßnahmen zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit festhalten wollen, ist die Europäische Kommission in einer förmlichen Mitteilung vor Ablauf der ersten Phase darüber zu unterrichten.

- Phase: Eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen um weitere zwei Jahre ist nur unter Nachweis einer schweren Störung oder Bedrohung des nationalen Arbeitsmarktes möglich. Spätestens sieben Jahre nach Beitritt gilt überall die Freizügigkeit von Arbeitnahmern.
Freilich steht die Chance, auch als Assistenzarzt unter diesen Bedingungen eine Stelle zu finden, nicht schlecht. Denn zur Zeit herrscht an deutschen Krankenhäusern großer Personalmangel. Voraussetzung ist allerdings, dass in Polen bereits das dort erforderliche dreizehnmonatige Praktikum im Anschluss an das Studium absolviert wurde. Dann gibt es hier in Deutschland die Möglichkeit, eine Assistenzstelle anzutreten, wenn nach einer arbeitsmarktpolitischen Prüfung des Arbeitsamtes kein deutscher Arbeitnehmer für diese Stelle gefunden wird. Zusätzlich muss eine Berufserlaubnis bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt werden und es müssen ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden - seien sie nun auf einer deutschsprachigen Schule oder in einem Seminar im Goetheinstitut/ Internationes erworben. Bei der Suche nach einer Stelle sind auch private Arbeitsvermittler behilflich, von denen sich z.B. Scherl & Partner auf die Vermittlung von Ärzten aus osteuropäischen Ländern spezielisiert hat.

Wenn Ihre Freundin allerdings nicht unbedingt eine Arbeitsstelle in einem Krankenhaus anstrebt, sondern den Beruf auch als niedergelassener Arzt ausüben möchte, allerdings nur als Privatarzt, stehen ihr dafür bereits mit dem Europaabkommen keine Hindernisse mehr im Weg, denn es gilt Niederlassungsfreiheit. Ob der Verdienst allerdings zum Lebensunterhalt ausreicht, ist fraglich. Und für eine kassenärztliche Zulassung wird in Deutschland wiederum der Facharzt vorazsgesetzt.

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