Arbeiten in Rumänien

Arbeitserlaubnis ist erforderlich

Die rumänische Wirtschaft wächst (2019: 4,1 Prozent, Quelle: Eurostat) und auch der Arbeitsmarkt hält dem europäischen Vergleich stand. 

Die Zahl der Auswanderer stieg mit dem EU-Beitritt im Jahr 2007. Die rumänische Regierung geht allein für das Jahr 2007 von rund 500.000 Personen (vorwiegend qualifizierten Arbeitskräften) aus, die in westliche EU-Mitgliedstaaten abwanderten. Seitdem geht die Zahl der Abwanderungen jedoch zurück.

Knapp ein Drittel der erwerbstätigen Bevölkerung arbeitet in der Landwirtschaft. Der Dienstleistungssektor hat zwar in den letzten Jahren an Bedeutung für die Erwerbstätigkeit gewonnen, doch liegt er mit einem Beschäftigungsanteil von gut einem Drittel weit unter dem EU-Durchschnittswert. Im Industriesektor sind knapp ein Drittel Arbeitnehmer beschäftigt. Der wichtigste Wirtschaftszweig im Industriesektor ist die Erdölverarbeitung.

Gegenwärtig gibt es einen Mangel an gering qualifizierten Arbeitskräften im Verpackungs- und Baugewerbe sowie in der Porzellanherstellung. Es fehlt an Sicherheitsfachleuten für den Personen- und Gebäudeschutz, Baufachkräften (Maurern, Pflasterer, Tischler), Elektrikern, Monteuren und Maschinenbedienern in der Textilindustrie sowie an Mechanikern und Vertriebsfachleuten.

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ in Rumänien bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität: Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig Erfolg versprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, in Erfahrung zu bringen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Um sich in Rumänien zu bewerben, ist ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und – falls gefordert – weiteren Anhängen üblich. Alternativ erstellen einige Bewerber eine eigene Bewerbungs-Website. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen online eigene Bewerbungsformulare zur Verfügung.

Eine Vielzahl von Stellenangeboten bieten rumänische Online-Jobbörsen. Außerdem können Sie das Online-Angebot der rumänischen Arbeitsverwaltung nutzen. In den Stellenmärkten der großen Tageszeitungen werden regelmäßig Stellenangebote veröffentlicht. Auch auf den Websites von Unternehmen lohnt sich die Suche nach Stellenangeboten. Ebenso kann eine Initiativbewerbung zum Ziel führen. Um geeignete Betriebe zu finden, erweisen sich die Gelben Seiten als nützlich.

Wer lieber vor Ort nach einer Beschäftigung suchen will, kann das Dienstleistungsangebot der lokalen Agenturen der rumänischen Arbeitsverwaltung und der privaten Arbeitsvermittlungsagenturen nutzen.

Arbeit und Aufenthalt

EU-Bürger können sich drei Monate lang in Rumänien aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Arbeitnehmer müssen sieben Tage nach Abschluss des Arbeitsvertrages oder nach Erhalt der Arbeitserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde für Ausländerangelegenheiten beantragen.

EU-Staatsangehörige können eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese kann je nach Fall ein oder zwei Jahre oder auch länger gültig sein. Nach sechs Jahren legalen Aufenthalts kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Für Ehepartner von rumänsichen Staatsangehörigen bereits nach drei Jahren.

Staatsangehörige von EU-Staaten, die in Rumänien einer Arbeit nachgehen wollen, benötigen kein Arbeitsvisum mehr, sondern eine Arbeitserlaubnis.

Der zukünftige Arbeitgeber muss eine Zulassung und die Arbeitserlaubnis beim Amt der Arbeitskraftwanderung des rumänischen Arbeitsministeriums beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird innerhalb von zehn Tagen ausgestellt.

Zehn Tage nach Erteilung der Arbeitserlaubnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsvertrag auf begrenzte Dauer mit dem ausländischen Bürger abzuschließen.

Keine Arbeitserlaubnis benötigen Verwalter von Handelsgesellschaften und Geschäftsführer von Repräsentanzen ausländischer Unternehmen sowie Ausländer, die Familienmitglieder rumänischer Bürger sind. Entsandkräfte aus den EU-Staaten benötigen seit 2007 auch keine Arbeitserlaubnis mehr.

Weitere Informationen

Deutsche Botschaft in Bukarest
Str. Cpt. Av. Gheorghe Demetriade 6-8
011849 Bucuresti
Tel: 0040 21 202 9830
Fax: 0049(0)3021239199
E-Mail: info@bukarest.diplo.de

Rumänische Botschaft in Berlin
Dorotheenstr. 62-66
10117 Berlin
Tel: 0049 (0)30 2123 92 02
Fax: 0049 (0)30 2123 9399

Rumänische Arbeitsverwaltung
Strada Avalansei 20-22
Sector 4, Bucuresti
E-Mail: mass.media@anofm.ro
Website: http://www.anofm.ro/

Ministry of labour, family and social protection
Str. Dem I Dobrescu 2-4
Sector 1, Bucuresti
Tel: 0040 21 313 62 67
E-Mail: presa@mmssf.ro

Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer:
Str. Clucerului 35, et.2
011363 Bucuresti
Tel : 0040 21 223 15 31
Fax : 0040 21 223 15 38
E-Mail : drahk@ahkrumaenien.ro

Jobbörse:
http://www.ejobs.ro/

Private Arbeitsvermittlungsagenturen:
http://www.globalconsulting.ro/de/hotjobs.html
http://www.1job.ro/english/

Stellenmärkte in großen Tageszeitungen:
http://www.ziaruldeiasi.ro/
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Gelbe Seiten:
http://www.paginiaurii.ro/