Rechtlicher Rahmen der Währungsunion

Europäische und deutsche Gesetze zur Euro-Einführung

Die rechtlichen Grundlagen zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Einführung des Euro bilden die Artikel 102a bis 109m des in Maastricht geschlossenen Vertrags über die Europäische Union (im Vertrag von Amsterdam nunmehr die Artikel 98 bis 124). Die rechtliche Ausgestaltung der Einführung der neuen Währung ist damit die Sache des europäischen Gesetzgebers. Mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 ist die Währungshoheit und damit die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich auf die Europäische Gemeinschaft übertragen worden.


Der europäische Gesetzgeber hat von seiner Rechtsetzungskompetenz durch Verordnungen Gebrauch gemacht. Da EU-Verordnungen in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sind, konnte so sichergestellt werden, dass der Übergang zur neuen Währung in ganz Euroland nach einheitlichen Grundsätzen vollzogen wird.

- Die "Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro" (Euro-Verordnung I) ist am 20. Juni 1997 in Kraft getreten. Diese Verordnung gewährleistet die Kontinuität der Verträge und enthält die Regeln zur Umrechnung und Rundung.

- Die "Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro" (Euro-Verordnung II) ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Wesentliche Punkte der Verordnung sind währungs- und umstellungsrechtlicher Art. Hierbei geht es um die Ausgestaltung der Übergangszeit und die Ersetzung der nationalen Währungen durch den Euro.

- In der "Verordnung (EG) Nr. 2866/98 des Rates vom 31. Dezember 1998 über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen" (Euro-Verordnung III), sind die offiziellen Umrechnungskurse festgelegt. Am 19. Juni 2000 wurde in diese Verordnung auch der Umrechnungskurs der griechischen Drachme aufgenommen. Die so veränderte Verordnung ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten.


- Die "Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelung und technischen Merkmale der für den Euro Umlauf bestimmten Euro-Münzen". Die Münz-Verordnung legt die technischen Merkmale der neuen Euro Münzen fest. In der Verordnung (EG) Nr. 423/1999 des Rates vom 22. Februar 1999 wurde eine Veränderung der Münzverordnung vorgenommen, die die technischen Feinheiten der 10 und 50-Cent-Münze regelt.


Die Umsetzung der Europäischen Währungsunion in den nationalen Rechtsrahmen erfolgt in Deutschland in erster Linie durch die "Gesetze zur Einführung des Euro". Die ersten beiden Euro-Einführungsgesetze traten bereits mit Beginn der Währungsunion am 1. Januar 1999 in Kraft:

Das "Gesetz zur Einführung des Euro" vom 9. Juni 1998 ist das erste Euro-Einführungsgesetz. Es regelt die notwendigen Änderungen gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen, ersetzt den Diskont- durch den Basiszinssatz und enthält Regelungen zum Schutz der Euro-Münzen (Bundesgesetzblatt 1998, Teil I, Seite 1242 ff.).

Das "Gesetz zur Öffnung der Sozial- und Steuerverwaltung für den Euro" ist das zweite Euro-Einführungsgesetz vom 24. März 1999. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Sozialversicherungsträger. Praktische Auswirkungen hat das Gesetz zunächst für die Unternehmen, die schon in der Übergangsphase, also vor dem 1. Januar 2002 ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung auf den Euro umstellen möchten. Das Gesetz ist zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt 1999, Teil I, Seite 385 ff.).

Die Einführung des Euro-Bargeldes wird im dritten Euro-Einführungsgesetz geregelt: Das "Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes". Danach verliert das DM-Bargeld mit Ablauf des 31. Dezember 2001 die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel (Bundesgesetzblatt 1999, Teil I, Seite 2402).

Mit zahlreichen weiteren Gesetzen und Gesetzesvorhaben wurden die bisher geltenden DM-Beträge auf neue Euro-Beträge umgestellt. Es handelt sich dabei um "Artikelgesetze": Die Bundesministerien stellten die DM-Beträge aus den unterschiedlichen Gesetzen zusammen und ersetzten diese durch neue Euro-Beträge. Dabei wurden häufig neue, auf glatte Euro-Beträge lautenden Werte festgesetzt. Alle am 1. Januar 2002 noch nicht durch Euro ersetzten DM-Beträge galten als centgenau umgerechnete Euro-Werte.