Siebtes Euro-Einführungsgesetz: Umweltrechtliche Vorschriften

Viele bundesrechtliche Gebührenregelungen wurden gestrichen

Die Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro erfolgte in einem umfassenden Artikelgesetz zum 1. Januar 2002. Das Bundeskabinett hatte im Dezember 2000 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Um eine leichtere Orientierung und praktische Handhabung zu gewährleisten, sieht das Artikelgesetz die Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften von DM auf Euro grundsätzlich im Verhältnis 2:1 vor. Darüber hinaus wurde geprüft, ob einzelne bundesrechtliche Gebührenregelungen sachlich noch gerechtfertigt sind. Nicht notwendige Gebührenregelungen wurden nicht umgestellt, sondern gestrichen.

Das Artikelgesetz konzentriert sich auf die Umstellung auf den Euro. Materielle Rechtsänderungen, die nicht durch die Einführung des Euro bedingt sind, bleiben eigenständigen Rechtsetzungsvorhaben vorbehalten. Dieses Vorgehen ermöglicht auch gegenüber der Öffentlichkeit eine Abschichtung zwischen den notwendigen formellen Anpassungsmaßnahmen aus Anlass der Währungsumstellung und der Diskussion über weitergehende inhaltliche Änderungen von Umweltvorschriften.





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