Achtes Einführungsgesetz: Vorschriften im Gesundheitswesen

Glättungsgewinne bei Arzneimittelzuzahlungen, Verluste bei Krankenhauszuzahlungen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat zur Umstellung von 42 Gesetzen und anderen Vorschriften im Bereich des Gesundheitswesens, des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sowie des Mutterschutzes das Achte Einführungsgesetz vorgelegt.

Umfangreiche Änderungen gibt es im Bereich des Gesundheitswesens in den Sozialgesetzbüchern SGB V und XI. Hier werden geglätte Eurobetrgäge festgelegt. Im Bereich der Arzneimittelzuzahlungen ergeben sich durch Glättungen geringere Belastungen der Versicherten. Die geringfühgig höheren Belastungen bei den Krankenhauszuzahlungen werden durch die Entlastung im Bereich der Arzneimittelzuzahlungen mehr als kompensiert.

Die Umstellung von Bußgeldvorschriften erfolgt im Interesse im Verhältnis 2 DM : 1 Euro.





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