Das Europäische Währungsinstitut - Vorläufer der EZB

Das Europäische Währungsinstitut (EWI) legte das Fundament für die Euro-Einführung

Das EWI nahm seine Tätigkeit im Januar 1994 in Frankfurt am Main auf. Seine Mitglieder waren die Zentralbanken der Mitgliedstaaten. Geleitet wurde das EWI von einem Rat, der sich aus einem Präsidenten und den Präsidenten der Zentralbanken zusammensetzte. Das Währungsinstitut besaß keine währungspolitischen Befugnisse und unterschied sich damit deutlich von einer Notenbank. Es konnte keinen Einfluss auf die Zins- und Geldpolitik nehmen. Darin unterschied sich das EWI deutlich von der im Mai 1998 neu errichteten Europäischen Zentralbank (EZB).



Der Vertrag über die Europäische Union und das ihm angefügte Protokoll über die Satzung des EWI enthält die Ziele, Aufgaben und Funktionen des EWI, die es bis zum Beginn der dritten Stufe der WWU erfüllen musste. Dies betraf insbesondere

- die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken und die Koordinierung der nationalen Geldpolitiken mit dem Ziel, die Konvergenz zu verbessern sowie die Preisstabilität zu sichern,
- die Vorarbeiten, die für Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik sowie für die Schaffung einer einheitlichen Währung in der dritten Stufe erforderlich waren,
- die Förderung der Effizienz des grenzüberschreitenden Zahlungs- und Wertpapierabwicklungsverkehrs, um das Zusammenwachsen des Euro-Geldmarktes zu unterstützen,
- die Entwicklung des „TARGET-Systems“, damit die Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Euro so reibungslos funktioniert wie beim inländischen Zahlungsverkehr,
- die Vorbereitung der Euro-Banknoten, einschließlich ihres Designs und ihrer technischen Spezifikationen.

Darüber hinaus arbeitete das EWI bei der Vorbereitung auf die dritte Stufe der Währungsunion mit anderen Organen der Europäischen Union zusammen. Insbesondere legte es - entweder gemäß einer Vertragsbestimmung oder auf Aufforderung des Europäischen Rates - Berichte vor über:

- Ein Szenario für den Übergang zur einheitlichen Währung,
- die geld- und wechselkurspolitische Zusammenarbeit zwischen dem Euro-Währungsraum und anderen EU-Ländern, und
- die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion (wirtschaftliche und rechtliche Konvergenz).

Regelmäßig berichtete das EWI über die Fortschritte bei seinen Vorbereitungsarbeiten, insbesondere in seinen vier Jahresberichten für die Jahre 1994 bis 1997. Darüber hinaus veröffentlichte das EWI im Januar 1997 einen Bericht über die Festlegung des Handlungsrahmens des ESZB für die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik. In einer Reihe von fachbezogenen Publikationen wurden Themen aus den Bereichen Geldpolitik, Devisenpolitik, Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Statistik, Banknoten sowie Übergang zum Euro behandelt.

Mit Hilfe der soliden Grundlagen, die das EWI geschaffen hat, hat sich die EZB zu einer starken Institution entwickelt, die entschlossen ihr vorrangiges Ziel, die Preisstabilität im Euro-Währungsraum zu gewährleisten, verfolgt, und somit die notwendigen Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum im Euro-Währungsraum schafft.

Die letzte Sitzung des EWI-Rates fand am 5. Mai 1998 statt. Die Europäische Zentralbank hat am 01. Juni 1998 an gleicher Stelle ihre Arbeit aufgenommen und das EWI damit, wie im Vertrag von Maastricht vereinbart, abgelöst. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gingen automatisch auf die EZB über.