Werden Nachzügler nicht leicht zu Ausgestossenen?

Intensive währungspolitische Zusammenarbeit aller EU-Staaten

Bei der EZB sorgt ein besonderes Gremium - der „Erweiterte Rat" -dafür, dass der Dialog zwischen der EZB und den Notenbanken der Nichtteilnehmer aufrechterhalten bleibt. Der „Erweiterte Rat" dient als Forum für die geld- und währungspolitische Zusammenarbeit zwischen allen EU-Notenbanken.

Im Rahmen des Europäischen Wärungssystems (EWS II), das am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, werden die Währungen der Länder, die eine Mitgliedschaft anstreben, enger an den Euro gebunden. Ziel des EWS II: allzu große Währungsschwankungen zwischen dem Euro und den Währungen der Nichtteilnehmer sollen verhindert werden.

Folgende Regeln gelten im EWS II:

- Höchste Priorität hat die eigenverantwortliche Sicherung der Preisstabilität.
- Der Euro ist der Anker des Systems. Nach ihm richten sich also die Leitkurse, ihm gegenüber werden die zulässigen Schwankungsbandbreiten definiert.
- Das neue System ist flexibler als das alte EWS, um Spekulationen zu begrenzen. Die Tageskurse der Nicht-Euro-Währungen dürfen gegenüber ihrem Euro-Leitkurs innerhalb einer Standardbandbreite von 15 Prozent (nach oben und nach unten) schwanken. Gleichzeitig können auf Antrag eines Mitgliedstaates, der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehört, im Einzelfall engere Bandbreiten vereinbart werden.
- Die Europäische Zentralbank wird von ihrer Pflicht, schwache Währungen zu stützen, befreit, wenn dadurch die Stabilität des Euro gefährdet sein könnte.
- Die Mitgliedschaft ist Bedingung für den späteren Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion.

Die Entscheidungen über die Leitkurse und die Standardbandbreite werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Ministern der Staaten, die der Euro-Währung angehören, der EZB und den Ministern und Zentralbankpräsidenten der Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, getroffen. Gleichzeitig können auf Antrag eines Mitgliedstaates, der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehört, engere Bandbreiten vereinbart werden.

Zur Zeit sind Lettland, Litauen und Dänemark Mitglieder im EWS II.