Basiszins ersetzt Diskontsatz

Seit 1. Juli 2009 beläuft sich der Basiszinssatz auf 0,12 Prozent

Mit der Einführung des Euro ist die Zuständigkeit für die Geldpolitik auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) übergegangen. Innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken setzt die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen fest. Der Diskont- und Lombardsatz der Deutschen Bundesbank werden seit dem 1. Januar 1999 nicht mehr festgesetzt. Darüber hinaus werden auch die FIBOR-Sätze mit dem Start der Wirtschafts- und Währungsunion nicht mehr ermittelt. Das Erste Euro-Einführungsgesetz vom 9. Juni 1998 (in Verbindung mit den auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen) sorgte für eine Überleitung auf die neuen Referenzzinssätze und damit für Rechtssicherheit.

Um Regelungslücken zu vermeiden und die Kontinuität der Verträge zu gewährleisten, schreibt das im Euro-Einführungsgesetz vom 9. Juni 1998 enthaltene Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) (= Artikel 1, EuroEG) vor, dass Bezugnahmen auf den Diskontsatz in Gesetzen, Verträgen und Vollstreckungstiteln für eine dreijährige Übergangszeit durch Bezugnahmen auf den "Basiszinssatz" ersetzt werden. Die Befristung der Ersatzwirkung ist mit dem Gesetz über Fernabsatzverträge und anderer Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf den Euro vom 27. Juni 2000 (BGBl. I S. 897) aufgehoben worden.

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs verändert sich zum 01. Januar und 01. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Da der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 26. Juni 2002 3,35 Prozent beträgt, ist er seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2002 um 0,10 Prozent gefallen (der marginale Zinssatz für die letzte Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2001 hat 3,45 Prozent betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2002 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 2,47 Prozent. Die neuen Sätze werden in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Juni 2002 (Nr.
118) bekannt gegeben.

Mit der Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung (BazBV) vom 10. Februar 1999 hat sich die Bundesregierung entschieden, den von der EZB festgesetzten Zinssatz der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRG-Satz) als Referenzzinssatz zu wählen. Nach dem DÜG gibt die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz bei Veränderungen zu den Änderungsstichtagen am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt.

Was wird aus dem Handelswechsel?

Mit Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 ist auch der Rediskontkredit entfallen. Der Grund: Die Diskontpolitik zählt nicht mehr zu den geldpolitischen Instrumenten der Europäischen Zentralbank. Der Handelswechsel bleibt allerdings als Sicherungs-, Zahlungs- und Finanzierungsmittel für Unternehmen erhalten.

Als sogenannte "Kategorie-II-Sicherheit" ist der Handelswechsel im Europäischen System der Zentralbanken akzeptiert worden. Kreditinstitute können Wechsel zur Kreditaufnahme bei den Landeszentralbanken nutzen.

Die Bedingungen der Wechselfinanzierung sind vereinfacht worden. Die Bundesbank hat folgende Kriterien für Handelswechsel festgelegt:

- Mindestlaufzeit: 1 Monat;
- maximale Restlaufzeit: 6 Monate;
- Mindestbetrag ist nicht erforderlich;
- Währung: auf Euro oder nationale Währung lautend;
- Sitz des Schuldners: Deutschland;
- Bonitätsbeurteilung: mindestens ein Wechselmitverbundener muss von der Bundesbank als notenbankfähig eingestuft sein;
- Bewertung: Abzinsung mit dem 3-Monats-EURIBOR-Satz;
- Bewertungsabschlag: 2 Prozent;
- Wechselinkasso erfolgt durch die Bundesbank.