Gewährleistung beim Möbelkauf in den Niederlanden

Bei Streit: wenden Sie sich an Clearingstelle und niederländische Schiedskommission

Ich wohne in der Nähe der niederländischen Grenze und gehe dort öfters einkaufen. Beim Kauf einer Kommode bin ich vor einigen Wochen richtig reingefallen. Schon nach drei Tagen lösten sich die Griffe, die nur festgeklebt waren. Der Verkäufer wollte weder die Sache in Ordnung bringen, noch mir mein Geld zurückgeben. Wie kann ich ihn verklagen?

Trotz Binnenmarkt und Währungsunion ist es kein einfacher Weg, Rechte grenzüberschreitend durchzusetzen. Deshalb sollten Sie zunächst versuchen, auf anderen kosten- und zeitsparenden Wegen zu Ihrem Recht zu kommen.

Wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Verkäufer und machen Sie ihm klar, daß die Sache ernst wird. Bleibt der Verkäufer Ihrer Kommode uneinsichtig, kann in den Niederlanden in der Regel eine Schiedskommission eingeschaltet werden. Diese Schiedskommissionen wurden von der "Stiftung Schiedskommissionen für Verbraucherfragen" ("Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken", SGC) eingerichtet. Sie sind mit einem neutralen Juristen, einem Verbraucherschützer und einem Branchenvertreter besetzt. Ihre Entscheidungen sind verbindlich. Der Verkäufer muß sich vor dieser Schiedskommission allerdings nur verantworten, wenn er dem SGC angeschlossen ist.

Bevor eine Entscheidung durch die Schiedskommission gefällt wird, müssen Sie eine geringe "Klagegebühr" entrichten, die Ihnen erstattet wird, wenn Sie Recht erhalten. Natürlich wird auch dem Verkäufer die Gelegenheit gegeben, sich zur Sache zu äußern. Einen Anwalt müssen Sie nicht hinzuziehen. Lassen Sie sich bei diesem Verfahren besser von der Clearingstelle in Kehl helfen oder wenden Sie sich direkt an diese Stelle, nachdem Sie auf Ihr Schreiben an den Verkäufer keine positive Antwort erhalten haben.

Die Clearingstelle Deutschland bei Euro-Info-Verbraucher e.V. ist die nationale Anlaufstelle, an die sich Verbraucher wenden können, wenn sie mit einem Produkt oder einer Dienstleistung eines Unternehmens aus dem europäischen Ausland sowie Norwegen und Island nicht zufrieden sind. Innerhalb des EEJ-Net (European Extra-Juridical Networkt) arbeiten die unterschiedlichen nationalen Clearingstellen eng zusammen und versuchen in den einzelnen Verbraucherstreitigkeiten eine außergerichtliche und somit für den Verbraucher schnelle und kostengünstige Lösung zu finden.

Die Clearingstelle Deutschland hilft bei Problemen aus allen Themenbereichen des Verbraucherschutzes: Verbrauchsgüterkauf, Dienstleistungen, Immobilienkauf, Versicherungen, KFZ-Reparatur, Online Handel u.v.m. ... Die Stelle bietet Unterstützung bei grenzüberschreitenden Streitfällen mit Unternehmen, Aufnahme und Analyse von Beschwerden, Aufbereitung und Weiterleitung der Beschwerde an die zuständige Clearingstelle im Land des Unternehmers, Unterstützung bei der Einreichung einer Beschwerde in das System zur alternativen Streitbeilegung des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, Vermittlung von Schlichtungsverfahren und laufende Betreuung während des Verfahrens.

Die meisten Konflikte zwischen Handel und Verbrauchern können auf diesem Wege gelöst werden. Diese verbesserte Wahrnehmung von Verbraucherinteressen gilt aber nicht bei allen denkbaren Rechtsverstößen, sondern nur bei Verstößen gegen bestimmte europäische Verbraucherschutznormen, zum Beispiel zu Pauschalreisen, irreführender Werbung, Haustürgeschäften, Verbraucherkrediten, Time-sharing-Immobilien und missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen und bei Verstößen gegen Garantieregelungen.

Weitere Informationen

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland 
Bahnhofsplatz 3
D-77694 Kehl
Tel. 07851 / 991 48 0
Fax 07851 / 991 48 11
E-Mail:  info@cec-zev.eu
Internet: www.evz.de