Fragen des Aufenthaltsrechts
Steuern, Sozialleistungen, Aufenthaltsgenehmigung
- Aufenthaltsrecht: Freizügigkeit für Unionsbürger Neue Richtlinie zum Aufenthaltsrecht verabschiedet
- Auf einen Blick: Aufenthaltsrecht für Studenten Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis
- Auf einen Blick: Aufenthaltsrecht für Rentner und "Nicht-Erwerbstätige" Freizügigkeit ist europäisches Bürgerrecht
- Ausländer bekommen nach fünf Jahren Aufenthalt EU-weit mehr Rechte Fünf Jahre rechtmäßig in einem EU-Land
- Gelten alte Einreisesperren für neue Unionsbürger fort? Strengere Anforderung des Gemeinschaftsrechts
- Ausweisung von EU-Ausländern Strenge Voraussetzungen
- In Spanien leben, ohne dort zu arbeiten Grundsätzlich haben EU-Bürger das Recht, in jedem EU-Land zu leben
- Mit der ganzen Familie ins EU-Nachbarland Bei Arbeitsaufnahme im EU-Ausland, kann ein Eu-Bürger seine Familie mitnehmen
- Freizügigkeit für Asylbewerber? Keine europaweiten Regelungen für die Freizügigkeit von Flüchtlingen
- Brüssel verstärkt Druck gegen deutsche Wegzugssteuer Zweite Stufe im laufenden Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags
- Als Drittstaatler nach Portugal Aufenthaltsrecht nur, wenn der Partner als EU-Bürger mit nach Portugal kommt
- Rentner oder Tourist in Frankreich? Ohne Ummeldung keine umfassenden Leistungen im Krankheitsfall
- Freizügigkeit gleichgeschlechtlicher Lebenspartner aus Nicht-EU-Ländern Freizügigkeitsregelung auch für Lebenspartner aus Drittstaaten
- Aufenthalt und Sozialleistungen in Frankreich ohne zu arbeiten EU-Bürger benötigt Aufenthaltsgenehmigung, um im EU-Ausland wohnen zu können
- Europraktisch: Eingeschränkte Freizügigkeit für Drittstaatler Aufenthaltserlaubnis muss beantragt werden, um in Deutschland arbeiten zu können
- Aufenthaltsgenehmigung für deutschen Rentner in Frankreich Rentner sind nicht verpflichtet eine Aufenthaltstitel zu besitzen
- Als Kubaner auf Dauer nach Spanien Für eine längere Aufenthaltsgenehmigung in Spanien ist eine Hochzeit erforderlich