Auf einen Blick: Studium im Ausland

Der erste Weg führt ins Akademische Auslandsamt

Den Studienort frei wählen
EU-Bürger können ihren Studienort innerhalb der EU frei wählen. Auf die Aufenthaltsgenehmigung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Beim Zugang zum Studium, bei der Zahlung von Studiengebühren und im Studienbetrieb dürfen Studenten aus anderen EU-Ländern gegenüber Staatsbürgern des Gastlandes nicht benachteiligt werden.

Studenten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen an einer Hochschule zugelassen und eingeschrieben sein,
  • krankenversichert sein und
  • über ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt verfügen. Die Mittel gelten als ausreichend, wenn sie über dem Sozialhilfeniveau des Gastlandes liegen. Daß ein Student während seines Aufenthaltes über ausreichende Mittel verfügt, muß er der einzelstaatlichen Behörde durch eine Erklärung glaubhaft machen.

Das Aufenthaltsrecht ist auf die Dauer der Ausbildung beschränkt. Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Behörden des Gastlandes die Aufenthaltsgenehmigung nicht verweigern. Sie können auch höchstens die Gebühr verlangen, die auch die eigenen Staatsangehörigen für die Ausstellung von Ausweispapieren bezahlen müssen.

Die Richtlinie über das Aufenthaltsrecht der Studenten gilt nur, wenn die Studenten sich ausschließlich zum Studium in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Im Falle der Erwerbstätigkeit gelten die EU-Freizügigkeitsregelungen. Studenten darf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht untersagt werden. Auch die Familienangehörigen von Studenten haben ein Aufenthaltsrecht und können im Gastland ohne weitere Formalitäten eine Arbeit aufnehmen.

Während ihres Auslandsstudiums können Studierende ihr eigenes Auto fahren und dabei das heimatliche Kennzeichen behalten. Eine Ummeldung des Wagens, die normalerweise fällig wird, ist nicht nötig. Auch der Führerschein muß nicht umgetauscht werden.

Zulassungsvoraussetzungen an ausländischen Universitäten
Die europäischen Universitäten regeln Zulassungsfragen sehr unterschiedlich. Meist reicht es nicht aus, einfach das Reifezeugnis vorzulegen. Im einen Land wird es eine Einladung zu einem Interview geben, im anderen Land vielleicht eine Aufnahmeprüfung. Immer gilt aber: Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten dürfen nicht diskriminiert oder anders behandelt werden, nur weil sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Das gilt auch für die Studiengebühren.

Die Anerkennung des Abiturs ist problemlos. Sie ist in der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11. Dezember 1953 geregelt. Nach dieser Konvention ist mit dem deutschen Abiturzeugnis der Zugang zu den Universitäten der Partnerstaaten der EU ohne weiteres möglich.

Der erste Weg führt ins Akademische Auslandsamt
Ob es um einen längeren Studienaufenthalt im Ausland oder um eine Adresse für einen Sommersprachkurs geht: Der erste Schritt führt ins Akademische Auslandsamt (oder die für Auslandsfragen zuständige Stelle) der Heimatuniversität. Dort kann man sich persönlich beraten lassen und detaillierte Informationen über die Wege zum Studium in anderen Ländern erhalten. Das Akademische Auslandsamt hilft bei allen Fragen rund um das Auslandsstudium: Von den Austauschmöglichkeiten über die Frage der Krankenversicherung in anderen Ländern bis hin zur Finanzierung des Aufenthalts.

Studenten, die mit ERASMUS im Ausland studieren wollen, wenden sich unmittelbar in ihren Hochschulen an die zuständigen Beauftragten für ERASMUS.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst Dienst (DAAD) in Bonn, eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen, unterstützt die Arbeit der Auslandsämter und arbeitet eng mit ihnen zusammen. Die Programme des DAAD sind offen für alle Länder und alle Fachrichtungen und kommen Ausländern wie Inländern gleichermaßen zugute. Weitere wichtige Informationsquellen und Ansprechpartner sind: Die Botschaften des Gastlandes, die Informationen über Studienmöglichkeiten, Bewerbungsverfahren und insbesondere zu Einreise- und Aufenthaltsformalitäten erteilen sowie die Kulturinstitute des Gastlandes in Deutschland, die über Studienmöglichkeiten informieren.

Weitere Informationen

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale SOKRATES/ERASMUS-Agentur, Arbeitstelle EU
Kennedyallee 105-107,
53175 Bonn
Telefon: 0228/882-0
Telefax: 0228/882-555
http://www.eu.daad.de
Liste der Kontaktdaten der zuständigen Referate (pdf)

Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Tel.: 0228/107-1676
Fax.: 0228/107-2964
E Mail: na@bibb.de
www.na-bibb.de