EU-Richter bestätigen deutsche Kontrolle ausländischer Arbeiter

Positives Signal im Kampf gegen grenzüberschreitende Schwarzarbeit

Die strengen deutschen Regeln zur Kontrolle ausländischer Bauarbeiter und Putzfrauen bleiben in großen Teilen erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am 18. Juli 2007 in Luxemburg die Auflagen für entsandte Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland in wesentlichen Punkten. In zwei von drei strittigen Fragen wiesen die höchsten EU-Richter eine Klage der Europäischen
Kommission gegen das deutsche Arbeitnehmerentsendegesetz zurück
(Rechtssache C-490/04).

Der EuGH bestätigte die Pflicht ausländischer Unternehmen, wesentliche Unterlagen ihrer Leiharbeiter in deutscher Übersetzung bereitzuhalten. Kontrollen würden erschwert oder ganz unmöglich, wenn die Firmen Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und andere Dokumente nur in der Sprache ihres Heimatlandes vorlegten.

Außerdem verwarfen die Richter eine Rüge der Brüsseler Behörde gegen deutsche Vorgaben zum Urlaubsgeld. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass ausländische Firmen auch dann Beiträge an die deutsche Urlaubskasse abführen müssen, wenn ihre Beschäftigten in der Heimat vergleichbar abgesichert seien.

Ausländische Zeitarbeitsfirmen dürfen laut EuGH hingegen nicht gezwungen werden, den deutschen Behörden jeden Wechsel ihrer Beschäftigten von einer Baustelle zur anderen zu melden. Diese Vorschrift benachteilige ausländische Anbieter gegenüber deutschen Dienstleistern, meinten die Richter. In diesem Punkt bestätigte der EuGH das Vorgehen der EU-Kommission.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobten das Urteil aus Luxemburg. Der Richterspruch sei ein insgesamt positives Signal im Kampf gegengrenzüberschreitende Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Karl Robl in Berlin.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock sagte in Berlin: «Für die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen im europäischen Binnenmarkt ist das eine wichtige und erfreuliche Entscheidung.» Die Kommission sei «mit ihrer rigiden Rechtsauffassung von der Dienstleistungsfreiheit, die Arbeitnehmerinteressen platt walzt, auf die Nase gefallen». Vor einer Wiederholung könne nur gewarnt werden.

EU-Arbeitskommissar Vladimir Spidla betonte, er sei nicht gegen Kontrollen. Diese dürften aber nicht zur Abschottung der Märkte dienen: «Bei weniger Wettbewerb zahlt nämlich letztendlich der Verbraucher drauf - auch derdeutsche! Wenn eine Firma einen Auftrag in einem anderen Mitgliedstaat erledigen will, muss das im EU-Binnenmarkt genauso möglich sein wie zwischen Berlin und Bayern.»

dpa