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Jugend in Aktion - EU-Förderung für Jugendarbeit

Fördermittel für europäische Jugendprojekte

Von 2007 bis einschließlich 2013 stellt Brüssel insgesamt 885 Millionen Euro für Jugendgruppen, gemeinnützige Vereine und Einrichtungen der Jugendarbeit in 31 Ländern zur Verfügung. Damit möchte die Europäische Kommission Bürgersinn, Solidarität und demokratisches Engagement unter jungen Menschen stärken und ihnen zu mehr Mobilität und Zusammenarbeit in Europa verhelfen.

„Jugend in Aktion" setzt bewährte Bestandteile des vorherigen Programms „Jugend" fort. Vor allem Jugendinitiativen, Jugendbegegnungen und der Europäische Freiwilligendienst sollen von den Fördergeldern profitieren. Die in den Projekten erworbenen Qualifikationen werden künftig europaweit mit einem Youthpass bestätigt.

Neue Impulse setzt „Jugend in Aktion" durch flexiblere Altersgrenzen, mit denen die EU mehr Jugendliche in das Programm einbeziehen möchte. Statt wie bisher 15- bis 25-Jährige können nun 13- bis 30-Jährige an den meisten Programmaktionen teilnehmen.

 

Allgemeine Ziele des Programms "Jugend in Aktion"

Mit "Jugend in Aktion" sollen folgende Ziele erreicht werden:

Die Programme werden teilweise zentral von Brüssel aus verwaltet, zum größten Teil aber von nationalen Agenturen. In Deutschland ist das die Agentur Jugend in Aktion. Für die Durchführung der zentralen Programmteile ist die in Brüssel angesiedelte Education Audiovisual & Culture Executive Agency (EACEA) zuständig. Innerhalb der Kommission trägt die Generaldirektion Bildung und Kultur die Verantwortung für das Jugendprogramm. Alle Kontaktdaten sind unten auf dieser Seite aufgeführt.

 

Fünf Fördermöglichkeiten für europäische Jugendarbeit

Das europäische Programm "Jugend in Aktion" gliedert sich in fünf Aktionsbereiche:

Aktion 1 - Jugend für Europa

Mit der Aktion 1 werden europäische Jugendbegegnungen gefördert. Organisationen, die eine europäische Jugendbegegnung organisieren möchten, finden ihren Ansprechpartner bei der deutschen Agentur Jugend für Europa.

Jugendliche, die nicht in einem Verein oder anderweitig offiziell organisiert sind, können auch eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die Agentur Jugend für Europa erteilt weitere Informationen für Jugendgruppen.

Projekte, in denen sich Jugendliche aktiv an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen im demokratischen System beteiligen, können über die Aktion 1 gefördert werden. Organisationen, aber auch Gruppen von jungen Leuten können einen Zuschuss beantragen. Dafür sind mindestens vier Partner nötig: jeweils zwei Initiativen aus zwei Ländern müssen in jedem Fall beteiligt sein. Weitere Informationen zu europäischen Netzwerk-Projekten.

Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst

Mit dem Europäischen Freiwilligendienst (EFD) können junge Leute für eine Zeit ins Ausland gehen. Als Mittler dienen "Entsendeorganisationen", die den Auslandsaufenthalt der Jugendlichen vorbereiten, und "aufnehmende Organisationen". Bei diesen arbeiten die jungen Freiwilligen in gemeinnützigen Projekten. Bei der Agentur Jugend für Europa gibt es Informationen für Jugendorganisationen, die als Entsende- oder aufnehmende Organisation auftreten wollen.

Jugendliche, die mit dem EFD ins Ausland wollen, können sich unter www.go4europe.de weiter informieren. Auf den Webseiten der Europäischen Union gibt es eine Suchbörse für den Freiwilligendienst.


Aktion 3 - Jugend in der Welt

Mit der Aktion „Jugend in der Welt" ist es möglich, Partner aus Staaten außerhalb der EU in gemeinsame Projekte einzubeziehen. Bei den „Benachbarten Partnerländern" handelt es sich um Staaten aus den Regionen Südosteuropa, Osteuropa und Kaukasus sowie Länder aus dem Mittelmeerraum. Die Förderung für Projekte mit benachbarten Partnerländern wird bei der Agentur Jugend in Aktion beantragt.

Projekte mit Partnern aus anderen Regionen der Welt sind ebenfalls möglich. Die Förderung muss in diesem Fall zentral in Brüssel beantragt werden. Die Vergabe erfolgt über Ausschreibungen, die einmal im Jahr veröffentlicht werden. Nähere Informationen für Projekte mit Partnern aus aller Welt erteilt die Exekutivagentur EACEA.

Aktion 4 - Systeme zur Unterstützung der Jugend

Organisationen, die europäische Jugendarbeit machen, können Betriebskostenzuschüsse beantragen. Weitere Informationen über die Antragsmöglichkeiten für eine institutionelle Förderung gibt es bei der Agentur Jugend in Aktion.

Die Aktion 4 bietet weitere Unterstützung für Organisationen und Personen, die in der europäischen Jugendarbeit tätig sind. Unter anderem gehören Aus- und Weiterbildung sowie die Anbahnung neuer europäischer Projektpartnerschaft dazu. Informationen über die Unterstützungssysteme gibt es bei der Agentur Jugend in Aktion.

Aktion 5 - Unterstützung für die europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich

Projekte der Aktion 5 sollen einen strukturierten Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgern im Jugendbereich und jungen Menschen herstellen. Öffentliche Einrichtung oder gemeinnützige Organisation können Anträge stellen. Förderfähig sind transnationale Jugendseminare mit Partnern aus mindestens fünf Ländern oder nationale Jugendseminare. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für den Dialog zur Jugendpolitik bei der Agentur Jugend in Aktion.

 

Ansprechpartner in Deutschland

JUGEND für Europa
Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION
Godesberger Allee 142 - 148
D-53175 Bonn

Tel.: 0228 950-6220
Fax: 0228 950-6222
E-Mail: jfe@jfemail.de
Website: www.jugend-in-aktion.de
Zentraler Zugang für alle Jugendprogramme: www.webforum-jugend.de

 

Ansprechpartner für die zentrale Programmdurchführung

Für die Umsetzung des Jugendprogramms ist die Exekutivagentur EACEA zuständig:

Europäische Kommission
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Abteilung Jugend
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Tel: 0032 2 29 97824
Fax: 0032 2 29 21330
E-mail: youth@ec.europa.eu
Website: eacea.ec.europa.eu/index.htm

 

Ansprechpartner bei der Europäischen Kommission

Zuständig für das Gesamtprogramm ist die Generaldirektion Bildung und Kultur:

Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Unit D2: Jugendprogramme
Unit D1: Jugendpolitik
B - 1049 Brüssel
Tel: 0032 2 299 11 11
Fax: 0032 2 295 76 33
E-mail: eac-youthinaction@ec.europa.eu
Website der Generaldirektion Bildung und Kultur

Zuständiger Referatsleiter:

Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Direktion D - Jugend, Sport und Bürgerschaft
"Jugend in Aktion"
Pascal Lejeune, Referatsleiter
Rue de la Loi, 200
B-1049 Brüssel
Tel.: 0032 2 29-50883 oder -51561
E-Mail: pascal.lejeune@ec.europa.eu

 

PDF Datei
JUGEND IN AKTION - Das Potenzial junger Europäer mobilisieren (Faltblatt)
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