Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
Finanzielle Unterstützung für Staaten, die der EU beitreten wollen
Mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) werden Länder unterstützt, die der Europäischen Union beitreten wollen. Damit sollen funktionierende Institutionen und Rechtstaatlichkeit gefördert werden. Menschenrechte, administrative und wirtschaftliche Reformen sowie wirtschaftliche und soziale Entwicklung zählen weiterhin zu den Zielen der IPA, ebenso wie Aussöhnung und Wiederaufbau sowie regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Seit Januar 2007 ersetzt das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) eine Reihe von Programmen und Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Union für die Heranführung von Beitrittskandidaten oder potenziellen Beitrittskandidaten. Die im Rahmen des IPA förderfähigen Länder sind in zwei Kategorien eingeteilt: die EU-Beitrittskandidaten (Kroatien, die Türkei und die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien) und die potenziellen Beitrittskandidaten aus dem westlichen Balkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien einschließlich dem Kosovo).
Das Instrument für Heranführungshilfe deckt folgende fünf Komponenten ab:
- Institutionenaufbau und Demokratisierung
- grenzüberschreitende Zusammenarbeit (mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen IPA-Ländern)
- regionale Entwicklung (Transportwesen, Umwelt und wirtschaftliche Entwicklung)
- Humanressourcen (Stärkung des Humankapitals und Kampf gegen Diskriminierung)
- Entwicklung des ländlichen Raums.
Die EU-Beitrittskandidaten können im Rahmen aller fünf Komponenten des IPA gefördert werden. Den potenziellen Beitrittskandidaten aus dem westlichen Balkan stehen nur die ersten beiden Komponenten offen.
Ansprechpartner für die Heranführungshilfe
Die erste und zweite Komponente fallen in die Zuständigkeit der Generaldirektion Erweiterung:
Europäische Kommission
Generaldirektion Erweiterung
200, Rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel.: 0032 2 299 96 96
E-Mail : elarg-info@ec.europa.eu
Website
Weiterer Ansprechpartner für Komponente 2 sowie alleinig Verantwortliche für die Komponente 3 ist die Generaldirektion Regionalpolitik:
Europäische Kommission
Generaldirektion Regionalpolitik
B-1049 Brüssel
Tel.: 0032 2 296 06 34
Fax : 0032 2 296 60 03
E-Mail: regio-info@ec.europa.eu
Website
Die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleicheit ist für die vierte Komponente zuständig:
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
Referat Internationale Angelegenheiten und Erweiterung
B-1049 Brüssel
Tel.: 0032 2 229 05 11
Fax: 0032 2 295 86 90
E-Mail: empl-enlargement@ec.europa.eu
Website
Die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ist für die fünfte Komponente zuständig:
Europäische Kommission
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
130, Rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Fax : 0032 2 295 01 30

