Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF)

Hilfe bei Naturkatastrophen und anderen Notfällen

Bei größeren Naturkatastrophen oder anderen Notfällen können Mitgliedstaaten Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) erhalten. Anspruchsberechtigt sind auch Kandidatenländer, über deren Beitritt verhandelt wird. Der Fonds wurde 2002 nach den schweren Hochwassern in Europa, unter anderem an der Elbe, gegründet. 

Der EUSF ist dazu gedacht, auf rasche, wirksame und flexible Weise eine finanzielle Nothilfe für Maßnahmen wie vorübergehende Unterbringung oder die provisorische Reparatur unverzichtbarer Infrastrukturen verfügbar zu machen. Er ist nicht für alle Ausgaben in Folge eines schweren Notfalls vorgesehen. Unter anderem sind Privatschäden von seinen Interventionen ausgeschlossen. Für die langfristigen Maßnahmen des dauerhaften Wiederaufbaus, der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Katastrophen müssen andere Instrumente verwendet werden. Hierfür gibt es möglicherweise Mittel aus den Strukturfonds EFRE oder ESF.

Der verfügbare Jahreshaushalt des EUSF beträgt derzeit 500 Millionen Euro. Ein Viertel dieses Betrags sollte am 1. Oktober jeden Jahres noch verfügbar sein, um eventuelle Bedürfnisse bis Ende des Jahres zu decken. In Ausnahmefällen und falls die verbleibenden Mittel nicht ausreichen, kann das Defizit im Haushalt des kommenden Jahres ausgeglichen werden.

Interventionen des EUSF sind für „Katastrophen größeren Ausmaßes" vorgesehen. Dabei schaut die Europäische Kommission auf die geschätzten direkten Kosten der Schäden. Sind diese höher als 3 Milliarden Euro oder machen mehr als 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts des betreffenden Staats aus, wird eine Hilfe durch den EUSF möglich. In Ausnahmefällen kann ein von der gleichen Katastrophe betroffener benachbarter Mitglied- oder Beitrittsstaat ebenfalls eine Unterstützung erhalten.

Regionen in Randlage oder abgelegene Regionen sollen großzügig behandelt werden. Hier ist die Hilfe auch dann möglich, wenn sie einen Großteil der Bevölkerung einer Region in Mitleidenschaft zieht und schwere und dauerhafte Auswirkungen auf ihre wirtschaftliche Stabilität und die Lebensbedingungen mit sich bringt. Dieses Kriterium ist auch in anderen Regionen anwendbar.

Der EUSF ergänzt die öffentlichen Ausgaben, die von den betroffenen Staaten getätigt werden. Folgendes kann finanziert werden:

  • Sofortige Instandsetzung von Infrastruktur und Anlagen in den Bereichen Energie, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, Verkehr und Telekommunikation, Gesundheit und Bildungswesen
  • vorübergehende Maßnahmen zur Unterbringung und Rettungsdienste, um die unmittelbaren Bedürfnisse der Bevölkerung zu erfüllen
  • sofortige Sicherung präventiver Infrastrukturen und Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes
  • Reinigung der von Katastrophen heimgesuchten Gebiete, einschließlich Naturschutzgebiete

Die Hilfe des Fonds können Mitgliedstaaten bei der EU beantragen. Dabei müssen sie darlegen, dass die Voraussetzungen für eine Intervention des Fonds erfüllt sind. Nach Auszahlung der Mittel ist der Empfängerstaat für die Verwendung der Unterstützung und die eventuelle Koordination zwischen dem EUSF und den anderen Finanzierungsquellen verantwortlich. Der innerhalb eines Jahres nicht verwendete Betrag ist zurückzuerstatten. Der Empfängerstaat bemüht sich darum, von Dritten Entschädigungen für die Interventionen zu erhalten. In diesem Fall wird die Hilfe der Kommission zurück erstattet.

Ansprechpartner bei der Europäischen Kommission:

Europäische Kommission 
GD Regionalpolitik und Stadtentwicklung 
Referat E1/EUSF 
B-1049 Brüssel 
Belgien
Johannes Wachter 
Tel.: +32 2 296 65 15
Nyla Cruz
Nyla.Cruz@ec.europa.eu 
Tel.: +32 2 295 36 09