Kultur
Vielfalt prägt Europa
Der Vertrag über die Europäische Union stellt die kulturelle Zusammenarbeit innerhalb der EU auf eine feste vertragliche Grundlage und verleiht der Union eigene Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Die strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips (Subsidiarität) sichert dabei die Wahrung der nationalen Vielfalt und schließt jede Vereinheitlichung aus.
Die Verantwortung für die Kulturpolitik bleibt bei den einzelnen Mitgliedstaaten, ihren Regionen und Kommunen. Die Europäische Union erhält eine ergänzende und unterstützende Aufgabe. Ziele der EU sind dabei:
- einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt zu leisten,
- die Erhaltung und den Schutz des gemeinsamen kulturellen Erbes zu unterstützen,
- die kulturelle Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen zu fördern.
Diesen Zielen dient eine Reihe von Maßnahmen, bei denen die EU mit den Mitgliedstaaten partnerschaftlich zusammenarbeitet.
Auftrag zur Kulturförderung
Europa ist mehr als Binnenmarkt und gemeinsame Währung. Zum Zusammengehörigkeitsgefühl und zum "Selbstbewusstsein" der Europäer trägt die Kultur ebenso viel bei. Kulturpolitik ist Sache der Mitgliedstaaten, aber nicht nur: Auch die Gemeinschaft hat einen Auftrag zur Kulturförderung (Artikel 151 des EG-Vertrages). Die Gemeinschaft soll die nationale Kulturpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten ergänzen, sie darf sie nicht bestimmen oder gar ersetzen; die kulturelle Vielfalt in Europa muss erhalten bleiben.
Viele Entscheidungen in anderen Politikbereichen wirken sich auf die Kultur aus. Die Gemeinschaft muss deshalb kulturelle Belange bei der Gestaltung ihrer Politik stets berücksichtigen (Artikel 151, 4 des EG-Vertrages).
Einige Beispiele:
- In den Verhandlungen in der Welt-Handelsorganisation (WTO) werden die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten darauf achten, dass sie trotz einer Stärkung des internationalen Wettbewerbs zum Beispiel im Bereich der audiovisuellen Medien auch in Zukunft ihre eigene Kulturpolitik machen können und dass die kulturelle Vielfalt in Europa erhalten bleibt.
- Die Freizügigkeit von Menschen, die im Kulturbereich außerhalb ihres Landes in anderen Mitgliedsländern der EU arbeiten wollen, soll verbessert werden. Schwierig sind oft die unterschiedliche Regelung des Zugangs zum Beruf und die soziale Absicherung in einem anderen Mitgliedstaat.
- Oft muss abgewogen werden zwischen kulturellen und wirtschaftlichen Zielen der Gemeinschaft. Beispiel: die Verhandlungen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels mit der Europäischen Kommission über die Zukunft der deutsch-österreichischen grenzüberschreitenden Buchpreisbindung.
- Durch eine Förderung der sogenannten Kulturwirtschaft (Film- und Medienindustrie, Verlage, Galerien, private Theater usw.) können die Entwicklung einzelner Regionen verbessert und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden.
Kulturhauptstadt Europas
Unter deutscher Präsidentschaft wurde - gestützt auf Artikel 151 EGV - das Auswahlverfahren in ein gemeinschaftliches umgewandelt und gleichzeitig die Kulturstadt Europas in Kulturhauptstadt Europas umbenannt.
Eine internationale, unabhängige, 7-köpfige Expertenkommission begutachtet die Kandidaturen, die von der Kommission jährlich neu zusammengestellt werden. Für diese Jury werden zwei Mitglieder vom Europäischen Parlament, zwei vom Rat, zwei von der Kommission und ein Mitglied vom Ausschuss der Regionen (AdR) benannt. Die Jury gibt eine an das Europäischen Parlament, den Rat und die Kommission zu richtende Empfehlung ab. Das Europäischen Parlament kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Erhalt dieses Berichtes über die Bewerbung eine Stellungnahme abgeben. Anschließend legt die Kommission dem Rat ihre Empfehlung vor. Die Nominierung durch den Rat soll möglichst vier Jahre vor dem Ereignis erfolgen.
Deutschland kann für das Jahr 2010 eine oder mehrere Städte vorschlagen. Die Auswahl der innerstaatlichen Städtekandidaturen in Deutschland erfolgt nach einem zwischen dem Bundesrat (Beschluss des Ständigen Beirats des Bundesrates vom 08. Dezember 1999), der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt einvernehmlich festgelegten Verfahren.
Der Deutsche Städtetag hat Ende 2000 seine Mitglieder über dieses Auswahlverfahren unterrichtet. Bewerbungen müssen bis Ende des 1. Quartals 2004 bei den Kulturressorts der Länder vorliegen und bis Ende des 2. Quartals 2004 an das Auswärtige Amt weitergeleitet werden. Im 3. Quartal 2004 übermittelt das Auswärtige Amt die Bewerbungen an den Bundesrat, der bis Ende des 2. Quartals 2005 dazu Stellung nimmt. Ende des 3. Quartals 2005 teilt das Auswärtige Amt den Gremien der EU die deutsche(n) Bewerbung(en) -einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates- mit.
2002: Brügge und Salamanca
2003: Graz
2004: Genua und Lille
2005: Cork
2006: eine Stadt in Griechenland
2007: Luxemburg, Hermannstadt (Sibiu, Rumänien)
2008: Liverpool, Stavanger
2009: eine Stadt in Österreich und eine Stadt in Litauen
2010: eine Stadt in Deutschland und eine Stadt in Ungarn
2011: eine Stadt in Finnland und eine Stadt aus einem Beitrittsland
2012: eine Stadt in Portugal und eine Stadt aus einem Beitrittsland
2013: Die slowakische Stadt Kosice wird Europäische Kulturhauptstadt 2013, daneben eine noch nicht benannteneine Stadt in Frankreich
2014: eine Stadt in Schweden und eine Stadt aus einem Beitrittsland
2015: eine Stadt in Belgien und eine Stadt aus einem Beitrittsland
2016: eine Stadt in Spanien und eine Stadt aus einem Beitrittsland
2017: eine Stadt in Dänemark und eine Stadt aus einem Beitrittsland
2018: eine Stadt in den Niederlande und eine Stadt auf Malta
2019: eine Stadt in Italien


