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Schengener Abkommen

Abschaffung der Grenzkontrollen

Europa ohne Grenzkontrollen: Dieser Erfolg wurde nicht innerhalb des rechtlichen Rahmens der EU, sondern in Form eines zwischenstaatlichen Abkommens erreicht. Am 15. Juni 1985 vereinbarten im luxemburgischen Schengen Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Deutschland ein Übereinkommen, dessen Kernsatz lautet: „Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden“.

Den fünf Gründerstaaten schlossen sich später Spanien, Italien, Portugal, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland und Schweden an. Nach mehreren Erweiterungen zählen zum Schengen-Raum 22 EU-Mitglieder, Norwegen und Island. Seit 12. Dezember 2008 gehört auch die Schweiz dazu. Wegen der staatlichen Bindung an Dänemark nimmt auch Grönland teil. Andorra, San Mariono, Monaco und der Vatikanstaat haben das Abkommen zwar nicht unterzeichnet, führen wegen ihrer engen Beziehungen zu Italien, Frankreich oder Spanien aber auch keine Grenzkontrollen durch. Bulgarien, Rumänien und Zypern werden das Abkommen zu einem späteren Zeitpunkt anwenden. Liechtenstein wird voraussichtlich Ende 2009 dazukommen. Großbritannien und Irland wenden die Regelungen zu den Außengrenzen nicht an.

Auch zwei Staaten, die nicht zur EU gehören, sind Mitgliedstaaten des Schengener-Abkommens: Island und Norwegen.

Am 19. Juni 1990 wurde zur Umsetzung des Schengener Abkommens das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ) unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Ausgleichsmaßnahmen, die einen einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten sollen. Es handelt sich dabei um

Das SDÜ trat am 01. September 1993 in Kraft, die praktische Anwendung seiner Einzelbestimmungen erfolgte jedoch erst nach Schaffung der erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen (Einrichtung von Datenbanken und der dafür erforderlichen Datenschutzbehörden) – diese "Inkraftsetzung" erfolgte am 26. März 1995.

Nicht nur Unionsbürger, sondern auch Angehörige von Drittstaaten profitieren von der neuen Reisefreiheit. Allerdings unter einer Bedingung: Sie müssen ein Aufenthaltsrecht in einem dieser „Schengen-Staaten“ haben. Bürger aus Drittstaaten, die nicht in einem Schengen-Land leben, sondern dort nur ihre Ferien verbringen, brauchen nur noch ein einziges Visum. Dieses Visum wird von einem Schengen-Staat ausgestellt und ist dann für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt in allen Vertragsstaaten gültig. Die Reisefreiheit für Drittstaatler gilt übrigens nur für Aufenthalte bis zu drei Monaten. Über langfristige Aufenthaltsgenehmigungen entscheidet weiter jeder Mitgliedstaat selbst.

Einig war man sich von Anfang an, dass mit dem Wegfall der Grenzkontrollen eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen verwirklicht werden mussten. Es sollte verhindert werden, dass das grenzenlose Europa mit neuen Risiken auf dem Gebiet der inneren Sicherheit erkauft würde. Das Durchführungsübereinkommen zum Vertrag von Schengen regelt die flankierenden Maßnahmen - von Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung der Visa, die polizeiliche Zusammenarbeit, die Behandlung von Asylanträgen bis hin zu Rechtsangleichungen im Waffen- und Betäubungsmittelrecht.

Innere Sicherheit
Strenge Personenkontrollen an den Außengrenzen sind in der Logik der Vereinbarungen von Schengen ein wichtiges Gegengewicht zum Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen. Für die Frage der Einreise ins Gebiet der Schengen-Staaten sind gemeinsame Regelungen gefunden worden.

Die Vertragsstaaten erkennen die von ihren nationalen Behörden erteilten Visa gegenseitig an. Ähnliches gilt bei der Asylpolitik: Hat ein Mitgliedsland über einen Asylantrag entschieden, werden die anderen Schengen-Staaten diese Entscheidung in aller Regel anerkennen (Asylrecht).

Die Vertragsparteien haben sich darüber hinaus zur gegenseitigen Unterstützung ihrer Polizeidiens-te verpflichtet. Ein „elektronisches Fahndungsbuch“, das „Schengener Informationssys-tem“ (SIS), hilft dabei. Das SIS ist ein computergestütztes System, das den Austausch von Daten über gesuchte Personen oder Objekte ermöglicht.

Die zentrale Datenbank befindet sich in Straßburg und sorgt dafür, dass alle nationalen SIS über die gleichen Informationen verfügen. Außerdem dürfen Polizisten unter engen Voraussetzungen fliehenden Verbrechern auch über die Grenze hinweg „nacheilen“. Auch in den Bereichen Waffenrecht und Drogenpolitik konnten die Schengen-Staaten gemeinsame Lösungen finden.

Das Schengener Abkommen hatte von Beginn an eine wichtige Modellfunktion für die gesamte EU. Mit dem Vertrag von Amsterdam ist das Abkommen in den einheitlichen institutionellen Rahmen der Union einbezogen worden. Das freie Überqueren der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten wurde damit zum EU-Bürgerrecht.

Die Einbeziehung von Schengen in die Europäische Union
Durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 wurde die Schengen-Zusammenarbeit mit Wirkung vom 1. Mai 1999 in weiten Bereichen in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft überführt. Für Großbritannien, Irland und Dänemark sind Sonderregelungen vorgesehen: Großbritannien und Irland sind keine Parteien des Schengener Abkommens; sie können die Schengen-Regelungen mit Billigung des EU-Rates ganz oder teilweise übernehmen und sich an seiner Weiterentwicklung beteiligen. Dänemark entscheidet von Fall zu Fall, ob es sich an der Weiterentwicklung des Schengen-Rechtsrahmens auf völkerrechtlicher Grundlage anschließt und das ohne seine Beteiligung zustande gekommene Gemeinschaftsrecht als nationales Recht anwenden will.

Die Kooperationsabkommen zwischen den Anwenderstaaten mit Norwegen und Island sind auf Grundlage des Amsterdamer Vertrages von inhaltlich sehr ähnlichen Assozierungsabkommen mit der EU abgelöst worden.

Schweiz gehört jetzt zu Schengen
Die Schweiz hat am 12. Dezember 2008 die systematischen Personenkontrollen an den Grenzen zu ihren Nachbarländern eingestellt. Sie gehört nun zum sogenannten Schengen-Raum, der eine weitgehend freien Personenverkehr vorsieht. Da die Schweiz aber nicht Mitglied der Zollunion der Europäischen Gemeinschaft ist, wird weiterhin der Transport von Waren kontrolliert. Auch die Zollfreimengen etwa für Zigaretten oder Spirituosen ändern sich nicht. An den Flughäfen gilt die nach dem luxemburgischen Vertragsort Schengen benannte Regelung erst ab Ende März. Täglich überqueren rund 700 000 Menschen die Grenzen zu Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien. Für den Beitritt in die Schengen-Zone stimmten die Schweizer Bürger im Jahr 2005.