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Präsidentschaft

Vorsitz für sechs Monate

Die Ratspräsidentschaft, also der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, wird von den Mitgliedstaaten turnusmäßig für jeweils sechs Monate wahrgenommen. Die Reihenfolge der Länder wird vom Rat einstimmig festgelegt. In der ersten Jahreshälfte 2007 übernahm Deutschland den Ratsvorsitz. Nach Deutschland folgten Portugal, und in der ersten Jahreshälfte 2008 - als erster der am 1. Mai 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten - Slowenien. Die Tschechische Rebublik stellt momentan bis zum 31. Juni 2009 den Ratspräsidenten.

Aufgaben des Ratsvorsitzes:

Vorsitz im Rat:

Die Präsidentschaft führt während der sechs Monate ihres Ratsvorsitzes bei allen Treffen der Staats- und Regierungschefs sowie bei allen Tagungen der Fachministerräte den Vorsitz. Diese finden in Brüssel oder Luxemburg statt; es ist darüber hinaus üblich, dass sich die Fachminister informell im Vorsitzland treffen.

Zusätzlich führt die Präsidentschaft auch in den vorbereitenden Gremien den Vorsitz. Dazu zählt der wöchentlich tagende Ausschuss der Ständigen Vertreter, der sich aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union („ASTV II“) oder aus deren Stellvertretern („ASTV I“) zusammensetzt, sowie in rund 200 regelmäßig tagenden Ausschüssen und Arbeitsgruppen.

Es ist Aufgabe des Vorsitzes, die Arbeit des Rates so effizient wie möglich vorzubereiten und durch die Ausarbeitung von Kompromissvorschlägen und Vermittlung zwischen den Mitgliedstaaten die Arbeit voranzubringen.

Vertretung gegenüber anderen Organen und Einrichtungen:

Der Ratsvorsitz vertritt den Rat auch gegenüber den anderen Organen der Europäischen Union, insbesondere gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament (EP).

Die Präsidentschaft spricht im Europäischen Parlament im Namen des Rates. Zu Beginn des Vorsitzhalbjahres wird dem EP jeweils das Arbeitsprogramm präsentiert, am Ende legt die Präsidentschaft dem Parlament eine Bilanz vor. Während des Vorsitzes berichtet die Präsidentschaft dem EP regelmäßig über die Arbeiten im Rat, steht in Fragestunden zu aktuellen Themen Rede und Antwort und nimmt an Debatten zu wesentlichen Integrationsprojekten teil. Die Präsidentschaft vertritt den Rat auch in den Verhandlungen mit dem EP im Gesetzgebungsprozess. Die Termine des jeweiligen Ratsvorsitzes im Europäischen Parlament können über den Tagungskalender der Präsidentschaftswebsite abgerufen werden.

Auf ähnliche Weise vertritt die Präsidentschaft den Rat auch im Ausschuss der Regionen und im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Vertretung der EU nach außen:

Der Ratsvorsitz vertritt in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission die Europäische Union auf internationaler Ebene. Er wird dabei vom Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt.

Die Vertretung gegenüber Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedstaaten) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erfolgt vielfach in der "Troika". Die Troika besteht seit dem Amsterdamer Vertrag 1997 aus der aktuellen Präsidentschaft, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, sowie einem Vertreter der Europäischen Kommission. Der Vorsitz wird bei diesen Aufgaben gegebenenfalls von dem Mitgliedstaat, der den nachfolgenden Vorsitz wahrnimmt, unterstützt.

In Internationalen Organisationen, wie zum Beispiel den Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), gibt der Ratsvorsitz vorher mit den anderen EU-Mitgliedstaaten abgestimmte Erklärungen und Stellungnahmen ab. Auch bei internationalen Großkonferenzen spricht der Vorsitz im Namen der Europäischen Union.

Organisatorischer Aufgaben

Die EU-Ratspräsidentschaft bedeutet für das Land der Präsidentschaft neben der inhaltlichen Aufgabenstellung auch eine beachtliche organisatorische Herausforderung. Diese besteht unter anderem darin, weltweit eine Vielzahl von Konferenzen zu koordinieren und insbesondere mehr als 150 Treffen selbst auszurichten, die in der Regel im betroffenen Land selbst stattfinden.

Ziel ist es, Konferenzgästen und Medienvertreterin optimale Arbeitsbedingungen zu bieten. Dazu müssen Konferenzräumlichkeiten reserviert, Hotels freigehalten, Verpflegung bereitgestellt und Teilnehmertransporte organisiert werden. Konferenz- und Büromaterial muss mit Logodesign bedruckt und versandt, Personal für Dolmetschung und Übersetzung für ihre Aufgabe vorbereitet werden. Einer der umfassendsten Organisationsbereiche ist die technische Ausstattung für Tagungsbereiche und Medienzentren. Eine besondere Rolle spielen auch die Sicherheitserwägungen. Das richtige Zusammenwirken aller Organisationsbereiche ist eine nicht zu unterschätzende Verantwortung jeder Ratspräsidentschaft, um einen reibungslosen Ablauf für oft mehrere hundert, bei den größten Konferenzen sogar tausende Personen zu gewährleisten.

Reihenfolge der EU-Präsidentschaften bis 2020

Österreich:  Januar - Juni  2006 Finnland:  Juli-Dezember  2006 
Deutschland:  Januar - Juni  2007Portugal:  Juli - Dezember  2007 
Slowenien:  Januar - Juni  2008 Frankreich:  Juli - Dezember  2008 
Tschechische Republik:  Januar - Juni  2009Schweden:  Juli - Dezember  2009 
Spanien:  Januar - Juni  2010Belgien:  Juli - Dezember  2010 
Ungarn:  Januar - Juni  2011Polen:  Juli - Dezember  2011
Dänemark:  Januar - Juni  2012Zypern:  Juli - Dezember  2012
Irland:  Januar - Juni  2013Litauen:  Juli - Dezember  2013
Griechenland:  Januar - Juni  2014Italien:  Juli - Dezember  2014 
Lettland:  Januar - Juni  2015Luxemburg:  Juli - Dezember  2015 
Niederlande:  Januar - Juni  2016Slowakei:  Juli - Dezember  2016 
Malta:  Januar - Juni  2017 Vereinigtes Königreich:  Juli - Dezember  2017
Estland:  Januar - Juni  2018Bulgarien:  Juli - Dezember  2018 
Österreich:  Januar - Juni  2019Rumänien: Juli - Dezember  2019
Finnland:  Januar - Juni  2020