Was tut die EU in der Corona-Krise?

Von Forschung und Innovation bis Staatsverschuldung

Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die Europäische Union Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaftsförderung, Förderung von Forschung und Innovation und Mobilität auf den Weg gebracht. EU-Länder können Gelder aus dem EU-Haushalt zur Bewältigung der Corona-Krise nutzen und zur Unterstützung ihres Gesundheitssystems und zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen höhere Staatsschulden als im EU-Vertrag vorgesehen aufnehmen. Gesundheitswesen

Einreisebeschränkungen für nicht notwendige Reisen in die EU: Zum Schutz aller EU-Bürgerinnen und Bürger hat die Europäische Kommission Einreisebeschränkungen für nicht zwingend notwendige Reisen in die Europäische Union empfohlen. Alle Schengen-Länder haben den Vorschlag angenommen und den nicht notwendige Reiseverkehr in die EU für 30 Tage ausgesetzt.

Leitlinien für Grenzkontrollen: Die Europäische Kommission hat Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen vorgelegt. Diese sollen die Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen sicherstellen. Da es trotzdem zu langen Staus und Wartezeiten für LKWs kam, legte die Europäische Kommission im Anschluss Leitlinien für „Green Lanes“ (prioritäre Fahrspuren) fest. 

Rückholung von EU-Bürgerinnen und -bürgern: Gemeinsam mit den Mitgliedsländern koordiniert die Europäische Kommission die Rückholung von EU-Bürgerinnen und -bürgern aus Drittstaaten. Logistische und finanzielle Unterstützung durch die EU halfen mehreren tausend Bürgerinnen und Bürgern, aus China, Japan, den USA, Marokko, Tunesien und Georgien zurück in die EU zu reisen.

Verhinderung von „Geisterflügen“: Die EU hat Gesetze auf den Weg gebracht, die verhindern, dass Fluggesellschaften „Geisterflüge“ durchführen, um ihre Flughafenslots nicht zu verlieren. 

Einreisebeschränkungen für nicht notwendige Reisen in die EU: Zum Schutz aller EU-Bürgerinnen und Bürger hat die Europäische Kommission Einreisebeschränkungen für nicht zwingend notwendige Reisen in die Europäische Union empfohlen. Alle Schengen-Länder haben den Vorschlag angenommen und den nicht notwendige Reiseverkehr in die EU für 30 Tage ausgesetzt.

Leitlinien für Grenzkontrollen: Die Europäische Kommission hat Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen vorgelegt. Diese sollen die Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen sicherstellen. Da es trotzdem zu langen Staus und Wartezeiten für LKWs kam, legte die Europäische Kommission im Anschluss Leitlinien für „Green Lanes“ (prioritäre Fahrspuren) fest. 

Rückholung von EU-Bürgerinnen und -bürgern: Gemeinsam mit den Mitgliedsländern koordiniert die Europäische Kommission die Rückholung von EU-Bürgerinnen und -bürgern aus Drittstaaten. Logistische und finanzielle Unterstützung durch die EU halfen mehreren tausend Bürgerinnen und Bürgern, aus China, Japan, den USA, Marokko, Tunesien und Georgien zurück in die EU zu reisen.

Verhinderung von „Geisterflügen“: Die EU hat Gesetze auf den Weg gebracht, die verhindern, dass Fluggesellschaften „Geisterflüge“ durchführen, um ihre Flughafenslots nicht zu verlieren. 

Beratergruppe für Risikomanagementmaßnahmen: Die Europäische Kommission hat ein Beratergremium aus sieben Epidemiologen und Virologen eingerichtet. Das Gremium berät die Kommission dabei, Maßnahmen für alle Mitgliedsländer zu erarbeiten, Lücken im klinischen Management zu schließen, Priorisierungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Katastrophenschutz vorzunehmen und strategische Maßnahmen zur Eindämmung von langfristigen Folgen der Coronavirus-Pandemie zu erarbeiten. 

Steigerung der Produktion medizinischer Schutzausrüstung: Die Europäische Kommission setzt sich dafür ein, dass medizinisches Personal in ganz Europa mit persönlicher Schutzausrüstung (Schutzmasken, Handschuhe, Schutzbrillen, chirurgische Masken, Schutzanzüge), Beatmungsgeräten und Testkits versorgt wird. Dafür arbeitet sie mit EU-Ländern und der Industrie zusammen. 

Gemeinsam mit europäischen Unternehmen erörtert die Kommission, wie diese ihre normalen Produktionslinien umbauen können, um Schutzausrüstung herzustellen.  Für den Export medizinischer Schutzausrüstung in Nicht-EU-Länder ist vorerst eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Die EU-Länder können die Ausfuhr von medizinischer Ausstattung nur dann genehmigen, wenn die Verfügbarkeit dieser Ausrüstung in der Europäischen Union dadurch nicht gefährdet wird.

Investitionsinitiative: Die EU stellt eine Investitionsinitiative von 37 Milliarden Euro zur Verfügung. Dabei handelt es sich um sind Mittel, die EU-Länder mit geringerer Wirtschaftsleistung aus dem EU-Haushalt erhalten könnten, aber noch nicht in Anspruch genommen haben. Eigentlich müssten die EU-Länder diese Gelder zurückzahlen, können diese nun aber behalten und zur Bewältigung der Corona-Krise verwenden. 
Die Mitgliedsländer sollen auf Vorschlag der Kommission weitere 28 Milliarden Euro für Coronavirus-bedingte Ausgaben aus dem Strukturfonds erhalten. Dabei handelt es sich um Mittel, die im Rahmen der Strukturfonds 2014-2020 vorgesehen waren, aber noch nicht für Projekte abgerufen. 

Solidaritätsfonds: EU-Länder, die durch das Coronavirus von einer Krise im öffentlichen Gesundheitswesen betroffen sind, können Gelder aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union erhalten. Die Mittel des Solidaritätsfonds sind für große Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben und Waldbrände vorgesehen. 

Flexibilität des haushaltpolitischen Rahmens der EU-Länder: Die Europäische Kommission hat die „Ausweichklausel“ im Stabilitäts- und Wachstumspakt aktiviert. Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU stimmten der Maßnahme zu. Dadurch können die EU-Mitgliedstaaten mit ihren Maßnahmen zur Krisenreaktion vorübergehend von den haushaltspolitischen Anforderungen im europäischen fiskalpolitischen Rahmen abweichen. Normalerweise darf die Neuverschuldung eines EU-Landes nicht über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen, die Gesamtverschuldung darf nicht höher als 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes sein. Zur Unterstützung von Gesundheitssystemen und Unternehmen können die EU-Ländern nun von diesen Regeln abweichen. 

Pandemie-Notkaufprogramm der Europäischen Zentralbank: Die Europäische Zentralbank wird Wertpapiere privater und öffentlicher Emittenten im Wert von 750 Milliarden Euro kaufen. Das Pandemie-Notkaufprogramm ergänzt das zuvor in Höhe von 120 Milliarden Euro beschlossene Programm. 

Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen: Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedsländern Leitlinien an die Hand gegeben, mit denen diese ausländische Direktinvestitionen überprüfen können. In der jetzigen Krise besteht die Gefahr, dass ausländische Investoren Einfluss und Kontrolle auf kritische europäische Vermögenswerte und Technologien gewinnen.

Forschung und Innovation: Die EU fördert die Entwicklung eines Corona-Impfstoffes, neuer Behandlungsmethoden, medizinischer Systeme und eines Diagnosetests mit bis zu 140 Millionen Euro. 
Durch das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont 2020“ erhalten 17 Projekte mit 136 Forschungsteams 47,5 Millionen Euro. Für die Arzneimittelforschung hat die Europäische Kommission die Initiative „Innovative Arzneimittel“ gestartet. Dafür stellt sie 45 Millionen Euro aus dem Programm Horizon 2020 zur Verfügung. 

Dem Impfstoffentwickler CureVac hat die Europäische Kommission finanzielle Unterstützung von bis zu 80 Millionen Euro in Form einer EU-Garantie für ein EIB-Darlehen angeboten. Das Unternehmen arbeitet an einem Impfstoff und will im Juni 2020 mit der klinischen Testung beginnen.