Agenturen der EU

Einrichtungen europäischen öffentlichen Rechts

Eine Agentur ist eine Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts. Europäisches Recht regelt die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben der Agentur. Die ersten Agenturen wurden bereits in den siebziger Jahren geschaffen, die meisten nahmen ihre Arbeit allerdings zwischen 1994 und 1995 auf, nachdem der Europäische Rat auf seiner Tagung in Brüssel vom Oktober 1993 in einem entsprechenden Beschluss den Sitz von sieben Agenturen festgelegt hatte. Die jüngsten Agenturen sind die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Januar 2002), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (August 2002) und die Europäische Agentur für Luftverkehrssicherheit (September 2002).

Für eine engere grenzpolizeiliche Zusammenarbeit wurde Ende November 2003 von den Justiz- und Innenministern der EU die Schaffung einer Europäischen Grenzschutzagentur (Frontex) gebilligt. Diese Agentur soll die nationalen Grenzpolizeien der EU-Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben begleiten, unterstützen und bewerten. Sie soll den nationalen Grenzschutz jedoch nicht ersetzen. Der Grenzschutz bleibt eine Aufgabe der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Jedoch sollen wichtige Querschnittsaufgaben wie die Erstellung gemeinsamer Risikoanalysen und Lagebilder oder die Koordinierung gemeinsamer Einsätze an den Außengrenzen künftig enger abgestimmt und bei einer Europäischen Grenzschutzagentur zusammengeführt werden. Hierdurch werden Reibungsverluste abgebaut. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.frontex.europa.eu.

Ebenfalls geeinigt hat man sich auf die Errichtung einer Europäischen Verteidigungsagentur (European Defence Agency [EDA]). Die Ziele einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestehen darin, gemeinsame Rüstungsziele übergreifend zu verwirklichen. Doppelungen sollen künftig vermieden und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gebündelt werden. Die EDA soll zum gemeinsamen Aufbau militärischer Fähigkeiten der EU beitragen und darauf achten, dass die Ausrüstungen nationaler Armeen künftig zur gemeinsamen vernetzten Operationsführung fähig sind. Ein Expertenteam zur EDA hat im Februar 2004 seine Arbeit aufgenommen. Die Europäische Verteidigungsagentur finden Sie unter http://www.eda.europa.eu.

Zur Zeit im Beschlussverfahren: Die Einrichtung einer Agentur gegen Epidemien. Aids, SARS, Vogelgrippe, Malaria und Meningitis kennen keine Grenzen. Wachsender Reiseverkehr und Handel erleichtern ihre Verbreitung quer durch die Welt. Auch die Gefahr des Bio-Terrorismus trug dazu bei, dass die Kommission bis 2005 diese neue Organisation einrichten will. Dies findet die Unterstützung des Europäischen Parlaments. Auf Grundlage des seit 1999 existierenden gemeinschaftlichen Netzes, einer Kooperationsplattform, soll die Zusammenarbeit intensiviert werden. Die zukünftige Agentur soll die Epidemie-Eindämmungsversuche sowie die Forschung bündeln und für Kohärenz sorgen. Die organisatorische Fortentwicklung ist notwendig, um gegenwärtige und zukünftige Risiken zu evaluieren und bekannt zu machen. Die Organisation soll nationale Behörden nicht ersetzen, sondern sie unterstützen. Die Organisation soll für die ersten drei Jahre 48 Mio. Euro erhalten, mit 35 Mitarbeitern starten und zwei Jahre später 70 Mitarbeiter haben.

Derzeit gibt es siebzehn Einrichtungen, die den Status einer Gemeinschaftsagentur besitzen, die allerdings zum Teil andere Bezeichnungen (Zentrum, Stiftung, Amt, Beobachtungsstelle) tragen.

Die Europäische Grundrechteagentur wurde 2007 in Wien eröffnet; sie untermauert die Entschlossenheit Europas, die Grundrechte zu schützen und zu fördern. Sie soll die Gemeinschaftsinstitutionen und die Mitgliedstaaten beraten, die Öffentlichkeit sensibilisieren sowie Informationen und Daten zur Förderung der Grundrechte bereitstellen.

Die Europäische Grundrechteagentur ersetzt die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und baut auf deren Arbeit auf. Neben ihrer Beobachtungsfunktion übernimmt sie drei Schlüsselaufgaben: Sammlung von Informationen und Daten; Beratung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen.

Die Agentur wird im Verlauf des Jahres 2007 ihre Tätigkeit voll aufnehmen. Die EU-Organe werden einen Mehrjahresrahmen festlegen, der die genauen Tätigkeitsbereiche absteckt. Während der Interimsperiode konzentriert sich die Agentur auf die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz.

Fragen und Antworten zur Grundrechteagentur finden Sie hier.

Agenturen, die Programme und Aufgaben im Auftrag der Europäischen Union durchführen:

Zu den Agenturen die Programme und Aufgaben im Auftrag der Europäischen Union durchführen, gehört auch das CdT (Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union), mit Sitz in Luxemburg: http://www.cdt.eu. Zusätzlich zu diesem offziellen übersetzungszentrum arbeiten viele Freelancer und Übersetzungsbüros für die EU, denn natürlich kommt der Übersetzung von Schriftsätzen innerhalb der Europäischen Union eine besondere Bedeutung zu. Schießlich hat jeder EU-Bürger das Recht, sich in seiner Sprache an die EU zu wenden und sich in seiner Sprache über die EU zu informieren. 

Die Agenturen bilden als autonome Einrichtungen eine heterogene Gruppe, die nach einem einheitlichen Organisationsmodell strukturiert ist. Je nach Aufgaben, Partnern und Zielgruppen lassen sich die Agenturen vier Tätigkeitsfeldern zuordnen:

Agenturen zur Erleichterung der Funktionsweise des Binnenmarktes:

  • HABM (Harmonisierungssamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), mit Sitz in Alicante http://oami.eu
  • OCVV (Gemeinschaftliches Sortenamt), mit Sitz in Angers http://www.cpvo.eu
  • EMEA (Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln), mit Sitz in London http://www.emea.eu
  • EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), mit Sitz in Brüssel http://www.efsa.eu
  • EMSA (Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs) http://www.emsa.eu
  • EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) ist in Köln
  • (http://www.easa.eu)

 

Beobachtungsstellen:

  • AEE (Europäische Umweltagentur ), mit Sitz in Kopenhagen http://www.eea.eu
  • OEDT (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht), mit Sitz in Lissabon http://www.emcdda.eu
  • Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EMUC) ist 2007 in der Grundrechte-Agentur der EU aufgegangen.
  • ECURIE: Das «System der Europäischen Gemeinschaft zum schnellen Informationsaustausch im Falle eine radiologischen Notstands (ECURIE)» wurde 1987 nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl beschlossen. Es sieht die Information aller 27 EU-Staaten sowie der Schweiz und der Türkei vor, «wenn ein Mitgliedstaat umfassende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Falle eines radiologischen Notfalls beschließt». Das Informationssystem soll aktiviert werden, wenn sich ein Unfall ereignet, «der in signifikantem Maße zur Freisetzung von radioaktiven Stoffen führt oder führen kann».

Agenturen zur Förderung des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene

  • CEDEFOP (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung), mit Sitz in Thessaloniki http://www.cedefop.eu
  • EUROFOUND (Europäische Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen), mit Sitz in Dublin http://www.eurofound.eu
  • EU-OSHA (Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz), mit Sitz in Bilbao http://osha.europa.eu

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem "zweiten Pfeiler" der EU, wurden unlängst zwei Einrichtungen zur Wahrnehmung besonderer technischer, wissenschaftlicher und administrativer Aufgaben gegründet:

Das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (mit Sitz in Paris, Frankreich) und das Satellitenzentrum der Europäischen Union (mit Sitz in Torrejón de Ardoz, Spanien). Beide Einrichtungen gehörten vormals zur Westeuropäischen Union (WEU), die in die EU eingegliedert wurde. Auf der Tagung des Europäischen Rates in Köln 1999, auf der die Grundlagen für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) geschaffen wurden, hatten sich einige Mitgliedstaaten für die Überführung dieser Einrichtungen in die Europäische Union ausgesprochen. Beide Einrichtungen haben ihren Betrieb 2002 aufgenommen.

Zwei Einrichtungen - Europol und Eurojust - wurden gegründet, um die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität zu verbessern. Diese Zusammenarbeit bildet den "dritten Pfeiler" der EU.

Europol und Eurojust nehmen ganz spezifische Aufgaben in den Bereichen Dialog, Amtshilfe, gemeinsame Maßnahmen und Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Zoll-, und Einwanderungsbehörden und den Rechtsabteilungen der EU-Mitgliedstaaten wahr.

Europol hat seinen Betrieb 1999 aufgenommen; Eurojust wurde 2002 eingerichtet. Beide Agenturen haben ihren Sitz in Den Haag, Niederlande.

Einrichtungen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik


Einrichtungen im Rahmen der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit

 

Das neue EU-Institut für Gleichstellung bekommt seinen Sitz in Litauen. Das Institut solle im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen: «Das wird in Vilnius in Litauen sein.» Auch die Slowakei und Slowenien hatten sich um den Sitz beworben. Das Institut soll europäische und nationale Gremien in Gleichstellungsfragen unterstützen und für die systematische Sammlung vergleichbarer Daten in der Europäischen Union sorgen. Den bisherigen Stand können Sie unter http://europa.eu/scadplus/leg/de/cha/c10938.htm einsehen.

Weitere Informationen finden Sie unter http://europa.eu/agencies/index_de.htm .